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Ratgeber

Wer den Retainer nach der Zahnspange bezahlt und wie lange

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Nach der Zahnspange hält ein Retainer das Ergebnis fest. Die Kasse zahlt ihn bis zu zwei Jahre nach dem Ende der aktiven Behandlung. Einen festen Retainer im Unterkiefer zahlt sie nur bei Engstand mit Grad E3 oder E4, im Oberkiefer nie. Die Techniker Krankenkasse gibt dazu einmalig bis zu 100 Euro.

Die Kasse zahlt den Retainer
bis zu 2 Jahre
KFO-Richtlinie des G-BA, Abschnitt B Nr. 12, Stand 1. Januar 2004
Fester Retainer unten zahlt die Kasse
nur bei Engstand E3 oder E4
BEMA Teil 3, Abrechnungsbestimmung zu Nr. 126a, Stand 1. Januar 2026
Zuschuss der Techniker Krankenkasse
einmalig bis zu 100 Euro
Techniker Krankenkasse, Werden kieferorthopädische Zusatzleistungen bezahlt?, Stand 7. Januar 2026
Ein Mädchen legt einen durchsichtigen Retainer im Bad in seine kleine Dose
Nach der Zahnspange hält ein Retainer die Zähne an ihrem Platz. Bild: KI generiert.

Warum nach der Zahnspange ein Retainer folgt

Zähne, die bewegt wurden, wollen zurück. Knochen und Fasern, die den Zahn halten, brauchen Zeit, um sich an die neue Stellung zu gewöhnen. Deshalb schreiben die Regeln der Krankenkassen vor, dass zu jeder Behandlung eine ausreichende Zeit mit Retainer gehört. Der Retainer hält die Zähne fest, bis das Ergebnis von selbst hält. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung bleibt die Neigung zum Zurückwandern manchmal ein Leben lang.

Es gibt zwei Arten. Der feste Retainer ist ein dünner Draht, der innen auf die Frontzähne geklebt wird und dort bleibt. Der herausnehmbare Retainer ähnelt einer losen Zahnspange oder einer Schiene und wird meist nachts getragen. Die AOK beschreibt den Ablauf so: Zahnspangen werden meist drei bis vier Jahre getragen. Danach folgt etwa ein Jahr mit Retainer, meist mit einer losen Spange in der Nacht. Welche Art und wie lange, steht im Plan Ihrer Praxis.

Wie lange die Kasse den Retainer zahlt

Die Frist steht in den Regeln der Kassen. Den Retainer zahlt die Kasse bis zu zwei Jahre nach dem Quartal, in dem die Praxis die aktive Behandlung zuletzt abgerechnet hat. Längstens gilt das bis zur Bestätigung, dass die Behandlung fertig ist. Die aktive Behandlung rechnet die Praxis in höchstens zwölf Quartalsbeträgen über bis zu 16 Quartale ab. Laut Verbraucherzentrale läuft die Retainer-Zeit deshalb meist vom 13. bis zum 20. Quartal.

Endet die aktive Behandlung früher, beginnt auch die Frist früher. Dauert sie länger als vier Jahre, muss die Praxis eine Verlängerung beantragen, und die Retainer-Zeit schließt sich daran an. In der Retainer-Zeit zahlt die Kasse die Retainer und laut Verbraucherzentrale auch nötige Reparaturen. Laut AOK zahlt die Kasse Reparaturen und den Ersatz verlorener Spangen meist. Häufige Reparaturen oder neue Spangen müssen Sie aber womöglich selbst zahlen.

Der Weg bis zur Rückzahlung Ihres Anteils
  1. Aktive Behandlung, bis zu 16 Quartale

    Die Praxis rechnet jedes Quartal ab, höchstens zwölfmal. 80 Prozent zahlt die Kasse, 20 Prozent zahlen Sie zunächst selbst.

  2. Letzte Abrechnung der aktiven Behandlung

    Mit dem Ende dieses Quartals beginnt die Frist für den Retainer.

  3. Retainer-Zeit, bis zu zwei Jahre

    Retainer, Kontrollen und Reparaturen zahlt die Kasse. Endet die aktive Behandlung im 12. Quartal, läuft die Frist bis zum 20. Quartal.

  4. Bestätigung über den Abschluss

    Die Praxis bestätigt schriftlich, dass die Behandlung samt Retainer fertig ist. Das kostet nichts extra.

  5. Rückzahlung Ihres Anteils

    Sie reichen Bestätigung, Rechnungen und Antrag bei der Kasse ein. Alles danach zahlen Sie selbst.

Für Beamte des Bundes gilt dieselbe Frist, die Beihilfe zahlt den Retainer bis zu zwei Jahre nach der Behandlung. Danach endet die Zahlung, egal wie lange der Retainer wirklich getragen wird. Längeres Halten, neue Retainer und Kontrollen danach rechnet die Praxis laut Verbraucherzentrale privat ab. Warum sich Zähne später trotzdem verschieben können, erklärt der Ratgeber Zähne verschieben sich nach der Zahnspange.

Wann die Kasse einen festen Retainer zahlt

Die Regeln sind hier eng. Einen festen Retainer im Unterkiefer zahlt die Kasse nur, wenn im Plan für die unteren Frontzähne Engstand mit Grad E3 oder E4 steht. Das heißt, benachbarte untere Schneidezähne stehen mehr als 3 Millimeter versetzt. Hat der Plan einen anderen Hauptbefund, muss die Praxis den Engstand unten extra angeben. Dann darf sie den Retainer mit der Kasse abrechnen.

Alles andere zahlen Sie seit Juli 2023 ganz selbst. Das gilt für den festen Retainer im Oberkiefer und für den Retainer im Unterkiefer ohne E3 oder E4. Es gilt auch für das Wiederankleben oder Ersetzen eines festen Retainers und für das Entfernen außerhalb der Retainer-Zeit. Auch beim festen Retainer unten, den die Kasse gezahlt hat, zahlen Sie Wiederankleben und Ersatz selbst. Die Tabelle zeigt 8 Fälle, von Ihren 20 Prozent bis zum vollen Preis.

Retainer und wer sie zahlt, nach den Regeln der Kassen und dem Katalog der Extras seit Juli 2023.
FallZahlt die Kasse?Was Sie zahlen
Herausnehmbarer Retainer in der Retainer-Zeitja20 Prozent, kommen nach dem Abschluss zurück
Fester Retainer unten bei E3 oder E4ja20 Prozent, kommen nach dem Abschluss zurück
Fester Retainer unten ohne E3 oder E4neinalles
Fester Retainer obenneinalles
Festen Retainer wieder ankleben oder ersetzenneinalles
Reparatur des herausnehmbaren Retainers in der Retainer-Zeitmeist jabei häufigen Reparaturen womöglich selbst
Retainer, Kontrollen und neue Retainer nach den zwei Jahrenneinalles
Retainer nach privater Behandlung mit Alignernneinalles

Was Krankenkassen freiwillig dazuzahlen

Weil der Retainer oben und der Retainer ohne E3 oder E4 privat bleiben, zahlen einige Kassen freiwillig etwas dazu. Die Techniker Krankenkasse gibt einmalig bis zu 100 Euro für einen festen Retainer. Der Retainer muss Teil einer genehmigten Kassenbehandlung sein, die die TK gezahlt hat und die erfolgreich abgeschlossen ist. Sie müssen beim Retainer bei der TK versichert sein, und die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag begonnen haben. Reparaturen zahlt die TK nicht.

Andere Kassen zahlen andere Beträge oder nichts. Eine Übersicht über alle Kassen gibt es nicht, und die Verbraucherzentrale nennt bewusst keinen Marktpreis für Retainer. Wichtiger als der Zuschuss ist deshalb, was die Praxis für den Retainer berechnet. Sie muss Ihnen die Kosten vorher schriftlich nennen, wenn die Kasse sie nicht zahlt. Für besonderes Material braucht sie eine schriftliche Vereinbarung.

  • Fragen Sie Ihre Kasse vor dem Einsetzen, ob sie einen Zuschuss zum festen Retainer zahlt und unter welchen Bedingungen.
  • Klären Sie, ob der Zuschuss auch für den Retainer oben gilt oder nur für einen Retainer aus der genehmigten Behandlung.
  • Lassen Sie sich die Kosten des Retainers getrennt vom Rest zeigen, mit Nummer, Satz und Laborkosten.
  • Reichen Sie den Antrag mit Rechnung und Bestätigung über den Abschluss ein. Die TK verlangt den erfolgreichen Abschluss.
  • Verwechseln Sie den Zuschuss nicht mit der Rückzahlung Ihrer 20 Prozent. Die 20 Prozent gehören zur Kassenbehandlung, der Zuschuss zum Extra.

Was Sie tun, wenn der Retainer bricht oder sich löst

Ein gelöster Draht oder eine gebrochene Schiene ist ein Fall für die Praxis, nicht zum Abwarten. Ohne Retainer wandern die Zähne. Ob die Reparatur etwas kostet, hängt von der Art und vom Zeitpunkt ab.

  1. Rufen Sie die Praxis an und sagen Sie, was gelöst oder gebrochen ist. Ein loser Draht kann die Zunge verletzen. Ein Retainer, der nur noch an einem Zahn hält, kann diesen Zahn verschieben.
  2. Prüfen Sie, ob die Retainer-Zeit noch läuft. Sie endet spätestens zwei Jahre nach der letzten Abrechnung der aktiven Behandlung, früher mit der Bestätigung über den Abschluss.
  3. Ein herausnehmbarer Retainer wird in der Retainer-Zeit laut AOK und Verbraucherzentrale meist von der Kasse repariert. Fragen Sie, ob die Praxis mit der Kasse abrechnet.
  4. Einen festen Retainer wieder ankleben oder ersetzen zahlen Sie selbst, auch wenn die Kasse ihn bezahlt hat. Lassen Sie sich die Kosten vorher schriftlich geben.
  5. Nach der Retainer-Zeit ist jede Reparatur und jeder neue Retainer privat. Auch die TK zahlt keine Reparaturen.
  6. Heben Sie die Rechnung auf. Selbst gezahlte Reparaturen können Sie als Krankheitskosten bei der Steuer angeben.

Warum Sie die Retainer-Zeit nicht früher beenden sollten

Ihre 20 Prozent kommen erst nach der Bestätigung über den Abschluss zurück, und dazu gehört die Retainer-Zeit. Das verleitet dazu, sie früh für beendet zu erklären. Die Mobil Krankenkasse warnt davor. Erklärt die Praxis der Kasse ein früheres Ende, enden auch die Zahlungen der Kasse. Alles, was danach noch nötig ist, zahlen Sie selbst. Die Verbraucherzentrale sagt dasselbe.

Rechnen Sie es durch. Ihre 20 Prozent bekommen Sie in jedem Fall zurück, wenn die Retainer-Zeit regulär endet. Ein früheres Ende bringt Ihnen das Geld nur ein paar Monate eher. Dafür zahlen Sie jede Kontrolle, Reparatur und jeden neuen Retainer in der restlichen Zeit selbst. Wer die Retainer-Zeit verkürzt, verkürzt die Zahlung der Kasse, nicht den Bedarf. Wie lange die ganze Behandlung dauert, zeigt der Ratgeber Wie lange dauert eine Zahnspange.

Häufige Fragen

Wie lange zahlt die Krankenkasse den Retainer nach der Zahnspange?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Retainer nach der Zahnspange bis zu zwei Jahre nach dem Quartal, in dem die aktive Behandlung zuletzt abgerechnet wurde. Längstens gilt das bis zur Bestätigung über den Abschluss. Laut Verbraucherzentrale ist das meist das 13. bis 20. Quartal. Danach zahlen Sie selbst.

Zahlt die Kasse einen festen Retainer im Unterkiefer?

Einen festen Retainer im Unterkiefer zahlt die Kasse nur, wenn im Plan für die unteren Frontzähne Engstand mit Grad E3 oder E4 steht. Ohne diesen Grad zahlen Sie den Retainer unten ganz selbst. Fragen Sie schon beim Plan, ob der Grad vermerkt ist.

Zahlt die Krankenkasse einen Retainer im Oberkiefer?

Nein, einen festen Retainer im Oberkiefer zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Seit Juli 2023 gilt er als Extra, das Sie ganz selbst zahlen. Einige Kassen geben freiwillig etwas dazu, die Techniker Krankenkasse zum Beispiel einmalig bis zu 100 Euro unter bestimmten Bedingungen.

Wer zahlt die Reparatur eines gebrochenen Retainers?

Einen herausnehmbaren Retainer repariert die Kasse in der Retainer-Zeit laut AOK und Verbraucherzentrale meist, bei häufigen Reparaturen womöglich nicht. Einen festen Retainer wieder ankleben oder ersetzen zahlen Sie dagegen selbst. Nach der Retainer-Zeit ist jede Reparatur privat.

Bekomme ich meinen Anteil früher zurück, wenn die Retainer-Zeit früher endet?

Ja, endet die Retainer-Zeit früher, bekommen Sie Ihren Anteil früher zurück. Laut Mobil Krankenkasse enden damit aber auch alle Zahlungen der Kasse. Jede Kontrolle, Reparatur oder jeder neue Retainer danach geht auf Ihre Kosten. Die Verbraucherzentrale rät deshalb davon ab, auf ein früheres Ende zu drängen.

Wie lange muss man einen Retainer nach der Zahnspange tragen?

Wie lange man einen Retainer nach der Zahnspange tragen muss, hängt vom Einzelfall ab. Die AOK nennt etwa ein Jahr. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung bleibt die Neigung zum Zurückwandern aber manchmal ein Leben lang, deshalb wird oft ein Retainer auf Dauer empfohlen. Die Kasse zahlt höchstens zwei Jahre.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie), Abschnitt B Nr. 6 und Nr. 12 Retention, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Teil 3, Nr. 119/120 Abrechnungsbestimmung 10 und Nr. 126a, Stand 1. Januar 2026, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  3. Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung eines Katalogs kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen vom 24. April 2023, Bewertungsausschuss für die zahnärztlichen Leistungen,
  4. § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Retainer: Folgebehandlung nach der Zahnspange, Verbraucherzentrale,
  6. Werden kieferorthopädische Zusatzleistungen bezahlt? Retainer und Kosten, Techniker Krankenkasse,
  7. Beim Kieferorthopäden: feste und lose Zahnspangen, AOK,
  8. Kieferorthopädie: Kostenübernahme der Krankenkasse, Barmer,
  9. Kieferorthopädische Behandlung: Eigenanteil und Retentionszeit, Mobil Krankenkasse,
  10. Aligner-Behandlung: Abrechnungshinweise für die Kieferorthopädie, Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin,
  11. § 15a Bundesbeihilfeverordnung Kieferorthopädische Leistungen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  12. § 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien, Informationspflichten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.