Warum Erwachsene die Zahnspange fast immer selbst zahlen
Die gesetzliche Kasse zahlt eine Zahnspange nur, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Das steht seit dem 30. Juli 2026 im Sozialgesetzbuch, vorher galt dieselbe Regel in anderer Fassung. Es zählt der Beginn, nicht das Alter während der Behandlung. Wer mit 17 einen genehmigten Plan hat, bleibt bis zum Ende Kassenpatient.
Eine Ausnahme gibt es. Die Kasse zahlt auch Erwachsenen, wenn eine schwere Fehlstellung des Kiefers eine Operation und eine Zahnspange braucht. Dazu gehören angeborene Fehlbildungen von Gesicht und Kiefer, ein falsch stehender Kieferknochen und Fehlstellungen nach Unfällen. Die Fehlstellung muss einen hohen Grad erreichen. Dann zahlt die Kasse wie bei einem Kind 80 Prozent sofort und den Rest nach dem Abschluss. Mehr dazu steht im Ratgeber Kiefer-OP mit Zahnspange.
Für alle anderen Erwachsenen gilt: Sie zahlen selbst. Die Preise folgen der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ. Eine amtliche Statistik über die Kosten gibt es deshalb nicht. Was Sie zahlen, hängt von den abgerechneten Leistungen, dem Satz, Material, Labor und der Dauer ab.
Haben Sie eine schwere Fehlstellung des Kiefers, die eine Operation und eine Zahnspange braucht?
Dann zahlt die gesetzliche Kasse. Die Praxis reicht den Plan zusammen mit dem Kieferchirurgen ein. Sie zahlen zunächst 20 Prozent und bekommen sie nach dem Abschluss zurück.
Sind Sie privat versichert oder bekommen Sie Beihilfe?
Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro?
Fragen Sie vor dem Start schriftlich bei Ihrer Versicherung nach, was sie zahlt. Sie muss binnen vier Wochen antworten. Beamte brauchen vorher die Zustimmung der Beihilfestelle mit einem Gutachten.
Reichen Sie den Kostenplan trotzdem vorher ein. Was Ihr Tarif zahlt, steht nur in Ihren Versicherungsbedingungen. Die Wartezeit beträgt meist acht Monate.
Dann zahlen Sie die Behandlung selbst. Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenplan mit allen Nummern, Sätzen und Laborkosten und prüfen Sie ihn mit der Tabelle unten.
Welche Kosten belegt sind und welche nicht
Für Aligner, also durchsichtige Schienen, nennt die Techniker Krankenkasse 3.000 bis 8.000 Euro für eine Behandlung in einer Praxis in Deutschland. Die Spanne erklärt sie mit der Schwierigkeit des Falls und der Region. Wo Ihr Fall liegt, sagt nur der Kostenplan Ihrer Praxis. Was Aligner bei Praxen und Online-Anbietern kosten, zeigt der Ratgeber Was Invisalign und andere Aligner kosten.
Für die feste Zahnspange nennt weder eine Krankenkasse noch eine Zahnärztekammer noch eine Verbraucherzentrale eine Preisspanne in Euro. Was im Netz steht, stammt von Praxen, Zusatzversicherungen und Vergleichsportalen. Niemand prüft diese Zahlen, sie taugen nicht zum Rechnen. Deshalb steht hier keine Zahl für die feste Zahnspange, sondern der Weg, sie selbst aus der Gebührenordnung zu rechnen.
Zur Dauer gibt es eine Angabe der AOK. Sie nennt für Zahnspangen in der Regel drei bis vier Jahre und danach etwa ein Jahr zum Halten des Ergebnisses. Bei Erwachsenen hilft kein Wachstum mehr, das ändert die Planung. Wie lange Ihre Behandlung dauert, steht im Plan Ihrer Praxis.
Wie sich eine Rechnung für die Zahnspange zusammensetzt
Die Gebührenordnung arbeitet mit Punkten. Jede Leistung hat eine Punktzahl, die mit 5,62421 Cent malgenommen wird. Das ist der einfache Satz. Die Praxis darf das Einfache bis Dreieinhalbfache berechnen. Der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt. Mehr darf die Praxis nur bei besonderer Schwierigkeit oder viel Zeitaufwand verlangen und muss das auf der Rechnung begründen. Über dem 3,5-fachen Satz braucht es eine eigene schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung.
Die Leistungen der Kieferorthopädie haben die Nummern 6000 bis 6260. Die wichtigsten Nummern decken alle geplanten Maßnahmen an einem Kiefer für bis zu vier Jahre ab. Sie sind gestaffelt nach geringem, mittlerem und hohem Aufwand. Kontrolltermine darf die Praxis daneben nicht extra berechnen. Die Tabelle zeigt 11 Nummern. Ein Bracket aufzukleben kostet beim 2,3-fachen Satz zum Beispiel 21,34 Euro, einen Draht einzusetzen 64,68 Euro.
| Nummer und Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
|---|---|---|---|---|
| 6040 Kiefer umformen, mittlerer Aufwand, bis vier Jahre | 2100 | 118,11 Euro | 271,65 Euro | 413,38 Euro |
| 6050 Kiefer umformen, hoher Aufwand, bis vier Jahre | 3600 | 202,47 Euro | 465,68 Euro | 708,65 Euro |
| 6070 Biss einstellen im Wachstum, mittlerer Aufwand | 2600 | 146,23 Euro | 336,33 Euro | 511,80 Euro |
| 6090 Biss einstellen nach dem Wachstum, je Kiefer | 700 | 39,37 Euro | 90,55 Euro | 137,79 Euro |
| 6100 ein Bracket aufkleben | 165 | 9,28 Euro | 21,34 Euro | 32,48 Euro |
| 6110 ein Bracket entfernen und polieren | 70 | 3,94 Euro | 9,05 Euro | 13,78 Euro |
| 6150 einen Draht einsetzen, je Kiefer | 500 | 28,12 Euro | 64,68 Euro | 98,42 Euro |
| 6210 Kontrolle, je Termin, nicht neben 6030 bis 6080 | 90 | 5,06 Euro | 11,64 Euro | 17,72 Euro |
| 6010 Auswertung der Gebissmodelle | 180 | 10,12 Euro | 23,28 Euro | 35,43 Euro |
| 6020 Auswertung des seitlichen Röntgenbilds | 360 | 20,25 Euro | 46,57 Euro | 70,87 Euro |
| 6000 Foto mit Auswertung, je Bild | 80 | 4,50 Euro | 10,35 Euro | 15,75 Euro |
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Angenommen, die Praxis behandelt beide Kiefer mit einer festen Zahnspange bei mittlerem Aufwand. Sie klebt 20 Brackets, wechselt je Kiefer viermal den Draht und macht die üblichen Auswertungen und vier Fotos. Beim 2,3-fachen Satz ergibt das 1.779,79 Euro Honorar. Beim einfachen Satz wären es 773,95 Euro, beim 3,5-fachen 2.708,62 Euro.
Das ist nur das Honorar der Praxis. Dazu kommen die Röntgenbilder, Material und Labor sowie Aufpreise für besonderes Material. Einfache Brackets, Ringe und Drähte aus Metall sind im Honorar schon enthalten. Brackets aus Keramik, Brackets innen oder besondere Drähte darf die Praxis nur extra berechnen, wenn sie das vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart hat. Darin muss stehen, wie viel es voraussichtlich kostet und was für das einfache Material abgezogen wird.
Was Sie vor der ersten Zahlung schriftlich haben sollten
Das Gesetz verpflichtet die Praxis zu zwei Dingen, bevor sie beginnt. Sie muss Sie mündlich über Art, Umfang, Risiken, Erfolgsaussichten und andere Wege aufklären, so früh, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Und sie muss Ihnen die erwarteten Kosten schriftlich nennen, wenn nicht sicher ist, dass jemand anderes alles zahlt. Bei Erwachsenen ist das fast immer so.
- Verlangen Sie einen Kostenplan, offiziell Heil- und Kostenplan, mit jeder Nummer, Anzahl, Satz und Betrag. Leistungen auf Ihren Wunsch, die medizinisch nicht nötig sind, müssen darin als solche markiert sein.
- Prüfen Sie den Satz. Steht überall 3,5, fragen Sie nach dem Grund, denn 2,3 gilt als Durchschnitt. Für mehr als 3,5 braucht es eine eigene Vereinbarung, die auf eine mögliche Lücke bei der Erstattung hinweist.
- Lassen Sie sich Material und Labor getrennt aufschreiben. Fragen Sie, welches Material im Honorar schon enthalten ist und was extra kostet.
- Fragen Sie nach dem Aufwand: gering, mittel oder hoch. Die Gebührenordnung nennt dafür Merkmale, die sich am Befund prüfen lassen.
- Klären Sie, wann Sie zahlen. Fällig ist das Geld erst mit einer richtigen Rechnung. Vorkasse für die ganze Behandlung sieht die Gebührenordnung nicht vor.
- Holen Sie bei hohen Beträgen eine zweite Meinung ein. Die Beratungsstellen der Zahnärztekammern beraten kostenlos, auch zu privaten Rechnungen.
- Ein Kostenplan ist eine Schätzung. Dauert die Behandlung länger als vier Jahre oder ändert sich der Plan, können weitere Kosten kommen. Lassen Sie sich Änderungen vorher schriftlich geben.
- Das Halten des Ergebnisses gehört zum Honorar der wichtigsten Nummern. Ein Retainer kann trotzdem eigene Kosten für Material und Labor haben.
- Ratenzahlung vereinbaren Sie mit der Praxis oder einem Abrechnungsdienst. Vergleichen Sie die Gesamtsumme mit der Zahlung auf einmal.
Was private Versicherung und Beihilfe zahlen
Bei privat Versicherten entscheidet der Tarif, ob und wie viel die Versicherung zahlt. Eine allgemeine Zahl gibt es nicht. Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung nennen aber eine Wartezeit. Für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind es acht Monate ab Beginn der Versicherung. Die Versicherung kann darauf verzichten, wenn der Tarif das vorsieht.
Das Gesetz gibt Ihnen ein Werkzeug für die Planung. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie vorher schriftlich fragen, was die Versicherung zahlt. Sie muss binnen vier Wochen antworten, in dringenden Fällen binnen zwei. Antwortet sie nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung als medizinisch nötig. Reichen Sie den Kostenplan also ein, bevor die erste Leistung erbracht wird.
Für Beamte gilt die Beihilfe des Bundes oder des Landes. Beim Bund zahlt die Beihilfe für Erwachsene nur nach vorheriger Zustimmung. Die Beihilfestelle holt dafür ein Gutachten ein. Es muss bestätigen, dass die Behandlung nur medizinische und keine kosmetischen Gründe hat. Es darf keinen anderen Weg geben, und es müssen ernste Folgeprobleme bestehen, etwa am Kiefergelenk. Den Kostenplan selbst und das Halten des Ergebnisses bis zu zwei Jahre zahlt die Beihilfe mit.
Wie Sie die Kosten von der Steuer absetzen
Krankheitskosten, die Sie selbst zahlen, können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das Finanzamt zieht den Teil ab, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt. Diese hängt von Einkommen und Familie ab. Ohne Kinder sind es 5 Prozent der Einkünfte bis 15.340 Euro, 6 Prozent bis 51.130 Euro und 7 Prozent darüber. Bei Ehepaaren sind es 4, 5 und 6 Prozent, mit einem oder zwei Kindern 2, 3 und 4 Prozent.
Ein Attest vom Amtsarzt brauchen Sie nicht. Das verlangt das Steuerrecht nur für bestimmte Fälle wie Kuren oder Psychotherapie, nicht für eine Zahnspange. Als Nachweis reichen Kostenplan und Rechnungen. Die zumutbare Belastung wird je Kalenderjahr berechnet. Eine Zahlung in einem Jahr wirkt sich deshalb eher aus als Raten über mehrere Jahre. Was Versicherung oder Beihilfe erstatten, ziehen Sie ab.
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Zahnspange für Erwachsene?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Zahnspange für Erwachsene nur bei schweren Fehlstellungen des Kiefers, die eine Operation und eine Zahnspange brauchen. In allen anderen Fällen zahlt die Kasse nicht, wenn die Behandlung nach dem 18. Geburtstag beginnt. Aligner zahlt die Kasse auch bei schweren Fehlstellungen nicht.
Was kostet Invisalign für Erwachsene?
Für Aligner wie Invisalign nennt die Techniker Krankenkasse etwa 3.000 bis 8.000 Euro je Behandlung in einer Praxis in Deutschland. Der Preis hängt von der Schwierigkeit des Falls und der Region ab. Die gesetzliche Kasse zahlt nichts dazu. Verbindlich ist nur der schriftliche Kostenplan Ihrer Praxis.
Welcher Satz ist bei einer Rechnung für die Zahnspange üblich?
Bei einer privaten Rechnung für die Zahnspange darf die Praxis das Einfache bis 3,5-fache der Gebühr berechnen. Der 2,3-fache Satz gilt als Durchschnitt. Mehr ist nur bei besonderer Schwierigkeit oder viel Zeitaufwand erlaubt und muss auf der Rechnung begründet sein. Über 3,5 braucht es eine Vereinbarung vor der Behandlung.
Zahlt die private Krankenversicherung die Zahnspange bei Erwachsenen?
Ob die private Krankenversicherung eine Zahnspange bei Erwachsenen zahlt, hängt allein vom Tarif ab. Die Musterbedingungen sehen eine Wartezeit von acht Monaten vor. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie vorher schriftlich fragen, was gezahlt wird. Die Versicherung muss binnen vier Wochen antworten.
Kann ich die Kosten einer Zahnspange von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten einer medizinisch nötigen Zahnspange können Erwachsene als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das gilt für den Teil über der zumutbaren Belastung, die je nach Einkommen und Kinderzahl zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte liegt. Ein Attest vom Amtsarzt brauchen Sie nicht, Kostenplan und Rechnungen reichen.
Was muss im Kostenplan für eine private Zahnspange stehen?
Im Kostenplan für eine private Zahnspange sollte jede Nummer mit Bezeichnung, Anzahl, Satz und Betrag stehen. Dazu gehören die geschätzten Kosten für Material und Labor und der Hinweis, welches Material im Honorar enthalten ist. Wunschleistungen ohne medizinischen Grund müssen markiert sein. Die Praxis muss Ihnen die Kosten vorher schriftlich nennen.
