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Ratgeber

Kiefer-OP mit Zahnspange, wann die Krankenkasse zahlt

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Die gesetzliche Kasse zahlt Erwachsenen Zahnspange und Kiefer-OP bei einer schweren Fehlstellung des Kiefers. Das kann eine angeborene Fehlbildung sein, ein falsch stehender Kieferknochen oder eine Unfallfolge. Sie muss mindestens den Grad A5, D4, M4, O5, B4 oder K4 erreichen. Für die Zahnspange zahlen Sie 20 Prozent vor, im Krankenhaus 10 Euro je Tag.

Ihr Anteil an der Zahnspange
20 Prozent, nach Abschluss zurück
§ 29 Absatz 2 und 3 SGB V, Stand 26. Juni 2026
Zuzahlung je Krankenhaustag
10 Euro, ab 1. Januar 2027 15 Euro
§ 39 Absatz 4 mit § 61 SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23, Stand 1. Januar 2027
Frist der Kasse für die Entscheidung
3 Wochen, mit Gutachten 6 Wochen
Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 4, § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1, Stand 1. April 2025
Hände eines Chirurgen zeigen auf ein Schädel- und Kiefermodell, im Hintergrund ein Röntgenbild
Ein Chirurg plant am Modell, wie der Kiefer bei der Operation verschoben wird. Bild: KI generiert.

Wann die Kasse Erwachsenen Zahnspange und Kiefer-OP zahlt

Nach dem 18. Geburtstag zahlt die Kasse eine Zahnspange nur, wenn die Fehlstellung so schwer ist, dass Kieferchirurg und Kieferorthopäde gemeinsam behandeln müssen. Grundsätzlich zahlt die Kasse keine Zahnspange, wenn die Behandlung nach dem 18. Geburtstag beginnt. Das Gesetz macht aber eine Ausnahme für schwere Fehlstellungen des Kiefers, die eine Operation brauchen. Es stellt also zwei Bedingungen: Die Fehlstellung muss schwer sein, und sie muss eine Operation brauchen.

Was schwer heißt, legen die Regeln der Krankenkassen fest. Es gibt drei Gruppen: angeborene Fehlbildungen von Gesicht und Kiefer, ein falsch stehender Kieferknochen und Fehlstellungen nach Unfällen. Beim falsch stehenden Kieferknochen liegt das Problem im Knochen selbst, nicht nur in der Stellung der Zähne. Dazu muss die Praxis einen hohen Grad feststellen. Die Grade heißen KIG. Für die Ausnahme braucht es mindestens A5, D4, M4, O5, B4 oder K4. Die Tabelle zeigt die 6 Grade mit ihren Grenzen von 3, 4, 6 und 9 Millimetern.

Die 6 Grade, bei denen die Kasse Erwachsenen Zahnspange und Kiefer-OP zahlen kann. Messwerte nach den Regeln der Krankenkassen.
GradBefundWas gemessen wirdGrenze
A5Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder andere angeborene Fehlbildungdie Diagnosedie Fehlbildung liegt vor
D4Unterkiefer liegt zu weit hintenAbstand der oberen vor den unteren Schneidezähnenüber 6 bis 9 Millimeter, über 9 ist D5
M4Unterkiefer liegt zu weit vornAbstand der unteren vor den oberen Schneidezähnen0 bis 3 Millimeter, über 3 ist M5
O5offener Biss durch den Knochensenkrechter Spalt zwischen den Zahnreihenüber 4 Millimeter und durch den Knochen bedingt
B4Seitenzähne beißen ganz aneinander vorbeider Befundder Befund liegt vor
K4Kreuzbiss auf einer Seiteobere Seitenzähne beißen auf einer Seite innen an den unteren vorbeider Befund liegt vor, auf beiden Seiten ist es K3

Welche Fehlstellungen als schwer gelten

Die Regeln der Krankenkassen nennen Beispiele. Zu den angeborenen Fehlbildungen gehören seltene Syndrome, bei denen Gesicht und Kiefer anders wachsen, und alle Formen der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Zum falsch stehenden Kieferknochen gehören ein zu weit vorstehender Unterkiefer, ein zu kleiner Unterkiefer und ein zur Seite verschobener Unterkiefer. Dazu kommen ein offener oder tiefer Biss durch den Knochen und deutlich zu schmale oder zu breite Kiefer.

Die Diagnose allein reicht nicht. Auch ein vorstehender Unterkiefer zählt nur, wenn der Befund mindestens M4 erreicht. Ein zu kleiner Unterkiefer zählt etwa, wenn er als D4 eingestuft wird. Umgekehrt reicht ein hoher Grad nicht, wenn sich die Fehlstellung ohne Operation behandeln lässt. Welcher Wert bei Ihnen gemessen wurde, steht im Plan der Praxis.

Eine Grenzfrage betrifft das Dehnen des Oberkiefers. Der Leitfaden der Kassenzahnärzte für Gutachter beantwortet sie klar. Das Dehnen des Gaumens allein gilt nicht als Kiefer-OP, auch nicht mit kleinen Schnitten im Knochen. Im Einzelfall kann ein Gutachter den geplanten Eingriff prüfen. Rechnen Sie bei einem reinen Dehnungseingriff nicht mit der Ausnahme, bevor die Kasse schriftlich zugestimmt hat.

Zahlt die Kasse Ihre Behandlung nach dem 18. Geburtstag?

Hat die Behandlung vor Ihrem 18. Geburtstag begonnen?

Ja

Dann zahlt die Kasse wie bei Kindern ab Grad 3, auch über den 18. Geburtstag hinaus.

Nein

Liegt eine angeborene Fehlbildung, ein falsch stehender Kieferknochen oder eine Unfallfolge vor?

Ja

Erreicht der Befund mindestens A5, D4, M4, O5, B4 oder K4?

Ja

Ist eine Kiefer-OP nötig, die über das Dehnen des Gaumens hinausgeht?

Ja

Dann zahlt die Kasse Zahnspange und Operation. Die Praxis reicht den Plan mit dem Konzept des Kieferchirurgen ein. Für die Zahnspange zahlen Sie zunächst 20 Prozent.

Nein

Dann greift die Ausnahme nicht, und Sie zahlen die Zahnspange selbst. Im Einzelfall kann ein Gutachter den Eingriff prüfen.

Nein

Dann zahlen Sie die Behandlung trotz Diagnose selbst.

Nein

Dann zahlen Sie die Zahnspange selbst. Rein kosmetische Behandlungen zahlt die Kasse in keinem Alter.

Wie die Genehmigung läuft und welche Fristen gelten

Den Antrag stellt die Praxis, nicht Sie. Sie schreibt vor Beginn einen Plan und schickt ihn an die Kasse. Bei Zahnspange mit Operation braucht es ein gemeinsames Konzept von Kieferchirurg und Kieferorthopäde. Laut Leitfaden der Kassenzahnärzte gilt als Nachweis der Arztbrief des Kieferchirurgen. Bekommt der Gutachter die nötigen Unterlagen nicht, kann er den Plan nicht befürworten.

  1. Lassen Sie sich in der Praxis für Kieferorthopädie untersuchen. Abdrücke, Röntgenbild und ein seitliches Röntgenbild des Kopfes zeigen, ob die Fehlstellung im Knochen liegt.
  2. Stellen Sie sich in einer Klinik oder Praxis für Kieferchirurgie vor. Der Chirurg beurteilt, ob und wie operiert wird, und schreibt einen Arztbrief.
  3. Die Praxis für Kieferorthopädie reicht den Plan mit dem Grad und dem Konzept des Chirurgen bei Ihrer Kasse ein.
  4. Die Kasse entscheidet binnen drei Wochen. Lässt sie den Plan begutachten, muss sie Ihnen das sagen und hat sechs Wochen Zeit.
  5. Beginnen Sie erst, wenn die Kasse schriftlich zugesagt hat.
  6. Heben Sie Bescheid, Plan und alle Quittungen über Ihren Anteil auf. Sie brauchen sie für die Rückzahlung am Ende.

Der Gutachter hat vier Wochen Zeit. Er prüft den Plan anhand von Abdrücken, Röntgenbildern und manchmal einer Untersuchung. Ist die Praxis oder die Kasse mit seinem Urteil nicht einverstanden, kann sie binnen eines Monats ein zweites Gutachten verlangen. Sie selbst wenden sich an die Kasse. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Krankenkasse lehnt Zahnspange ab.

Wie die Behandlung abläuft und warum sie lange dauert

Die Behandlung beginnt mit der Zahnspange, nicht mit der Operation. In der Vorbehandlung ordnet die feste Zahnspange die Zähne so, dass sie nach der Operation zusammenpassen. Laut Uniklinik Heidelberg kann der falsche Biss dabei zuerst schlimmer werden. Das ist gewollt, denn die Zähne werden auf die künftige Lage der Kiefer ausgerichtet, nicht auf die heutige.

Die Abschnitte einer Kiefer-OP mit Zahnspange
  1. Vorbehandlung mit fester Zahnspange

    Die Praxis für Kieferorthopädie ordnet die Zähne. Laut Uniklinik Heidelberg dauert das 6 bis 18 Monate.

  2. Planung der Operation

    Abdrücke, neue Röntgenbilder, oft ein Bild in 3D. Kieferorthopäde und Chirurg legen die neue Lage der Kiefer fest. Eine Kunststoffschiene überträgt sie in die Operation.

  3. Operation

    In Vollnarkose wird Ober- oder Unterkiefer oder beides durchtrennt, verschoben und mit kleinen Platten aus Titan befestigt. Alle Schnitte liegen im Mund. Laut Uniklinik Düsseldorf bleiben Sie 5 bis 7 Tage im Krankenhaus.

  4. Heilung

    Etwa 6 Wochen weiche Kost und kein Sport. Krankgeschrieben sind Sie laut Düsseldorf 2 bis 3 Wochen, laut Heidelberg etwa 3 Wochen.

  5. Nachbehandlung mit Zahnspange

    Sie beginnt 3 bis 4 Wochen nach der Operation und stellt den Biss genau ein. Das dauert 3 bis 6 Monate.

  6. Platten entfernen und Ergebnis halten

    Die Platten kommen nach etwa 6 Monaten heraus, in Aachen nach 6 bis 9 Monaten, mit einem kurzen Klinikaufenthalt. Danach halten Retainer das Ergebnis.

Die Gesamtdauer nennen die Kliniken unterschiedlich. Die Uniklinik Düsseldorf nennt je nach Fall ein bis zwei Jahre, Heidelberg zwei bis drei Jahre. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht. Rechnen Sie von der ersten Zahnspange bis zur Entfernung der Platten mit mindestens eineinhalb Jahren. Legen Sie die Operation in eine Zeit, in der Sie drei Wochen ausfallen können.

Im Arztbrief stehen oft Fachbegriffe für die Operation. Wird der Unterkiefer auf beiden Seiten getrennt und nach vorn oder hinten verschoben, steht dort oft BSSO. Wird der Oberkiefer oberhalb der Zähne gelöst, heißt das Le-Fort-I. Werden beide Kiefer operiert, heißt das bimaxillär. Die Uniklinik Aachen beschreibt alle drei als übliche Eingriffe.

Was Sie selbst zahlen, obwohl die Kasse zahlt

Auch wenn die Kasse zahlt, zahlen Sie zunächst mit, aber nur bei der Zahnspange. Sie zahlen 20 Prozent an die Praxis. Wird die Behandlung wie geplant abgeschlossen, bekommen Sie das Geld von der Kasse zurück. Brechen Sie ab, bleibt Ihr Anteil bei Ihnen.

Für die Operation selbst gibt es diesen Anteil nicht. Der Aufenthalt im Krankenhaus kostet Erwachsene aber eine Zuzahlung je Tag, höchstens für 28 Tage im Jahr. Bis zum 31. Dezember 2026 sind das 10 Euro je Tag. Ein neues Gesetz vom 24. Juli 2026 hebt den Betrag ab 1. Januar 2027 auf 15 Euro. Die Tabelle zeigt, wer welchen Teil zahlt, von 20 Prozent bis 15 Euro je Tag.

Wer welchen Teil zahlt, für gesetzlich Versicherte ab 18 mit schwerer Fehlstellung. Zuzahlung bis 31. Dezember 2026 und ab 1. Januar 2027.
Teil der BehandlungWer rechnet abWas Sie zahlenBekommen Sie es zurück?
Zahnspange vor und nach der Operation, RetainerPraxis mit der Kasse20 Prozent, jedes Quartalja, nach erfolgreichem Abschluss
Planung, Röntgen, OperationKieferchirurgie mit der Kassenichtsentfällt
Krankenhaus für die OperationKrankenhaus mit der Kasse10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro, höchstens 28 Tage im Jahrnein
Krankenhaus für das Entfernen der PlattenKrankenhaus mit der KasseZuzahlung je Tag, zählt zu den 28 Tagen im selben Jahrnein
Brackets aus Keramik oder innen statt MetallPraxis privatden Aufpreisnein
Aligner statt fester ZahnspangePraxis privatdie ganze Behandlungnein

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Liegen Sie für die Operation sieben Tage im Krankenhaus, zahlen Sie 2026 70 Euro, ab 2027 105 Euro. Kommen drei Tage für das Entfernen der Platten dazu, sind es 30 oder 45 Euro mehr. Privat Versicherte und Beamte klären die Erstattung vorher mit Versicherung oder Beihilfestelle. Mehr dazu steht im Ratgeber Zahnspange für Erwachsene.

Welche Risiken die Operation hat

Jede Kiefer-OP ist ein geplanter Knochenbruch und hat eigene Risiken. Die Uniklinik Aachen nennt vor allem Verletzungen von Nerven. Dann können Unterlippe, Kinn, Zähne und Mundschleimhaut taub werden, und Gefühl und Geschmack an der Zungenspitze können gestört sein. Dazu kommen verletzte Zähne, ein Zurückwandern des Kiefers und eine schlechte Heilung des Knochens. Laut Klinik sind diese Risiken selten. Zahlen in Prozent nennt sie nicht.

Rauchen erhöht laut Uniklinik Heidelberg die Gefahr einer Entzündung im operierten Kiefer stark. Die Klinik rät, rund um die Operation gar nicht zu rauchen. Die Operation verändert außerdem das Profil des Gesichts, weil die Kiefer die Form des Gesichts bestimmen. Kliniken planen das heute am Computer und können es vorher zeigen. Lassen Sie sich die Vorschau erklären und fragen Sie, wie genau sie ist.

  • Welche Diagnose steht im Plan, und welcher Grad begründet die Zahlung der Kasse?
  • Wird ein Kiefer operiert oder beide, und wie viele Tage liege ich im Krankenhaus?
  • Wie hoch ist bei meinem Eingriff das Risiko, dass Unterlippe und Kinn dauerhaft taub bleiben?
  • Was passiert, wenn ich mich nach der Vorbehandlung gegen die Operation entscheide?
  • Wer ist zwischen Operation und Nachbehandlung für mich da, die Klinik oder die Praxis?
  • Wann werden die Platten entfernt, und muss ich dafür noch einmal ins Krankenhaus?

Über die Operation klärt der Chirurg auf, über die Zahnspange die Praxis für Kieferorthopädie. Beide müssen Sie mündlich und so früh aufklären, dass Sie in Ruhe entscheiden können. Ob Sie die Operation brauchen, entscheidet kein Ratgeber, sondern der Befund beider Fachärzte.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Kiefer-OP mit Zahnspange bei Erwachsenen?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Erwachsenen eine Kiefer-OP mit Zahnspange, wenn eine schwere Fehlstellung vorliegt, die nur mit Operation und Zahnspange zusammen zu behandeln ist. Das sind angeborene Fehlbildungen, falsch stehende Kieferknochen und Unfallfolgen mit mindestens Grad A5, D4, M4, O5, B4 oder K4. Rein kosmetische Korrekturen zahlt die Kasse nicht.

Wie lange dauert eine Behandlung mit Kiefer-OP und Zahnspange?

Eine Behandlung mit Kiefer-OP und Zahnspange dauert laut Uniklinik Düsseldorf je nach Fall ein bis zwei Jahre, laut Uniklinik Heidelberg zwei bis drei Jahre. Allein die Vorbehandlung mit fester Zahnspange dauert in Heidelberg 6 bis 18 Monate, die Nachbehandlung 3 bis 6 Monate. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht.

Was zahle ich bei einer Kiefer-OP mit Zahnspange selbst?

Bei einer Kiefer-OP mit Zahnspange, die die Kasse genehmigt hat, zahlen gesetzlich Versicherte für die Zahnspange zunächst 20 Prozent und bekommen sie nach dem Abschluss zurück. Für das Krankenhaus zahlen Erwachsene 10 Euro je Tag, ab 2027 15 Euro, höchstens für 28 Tage im Jahr. Brackets aus Keramik und Aligner zahlen Sie selbst.

Wie lange bin ich nach einer Kiefer-OP krankgeschrieben?

Nach einer Kiefer-OP sind Sie laut Uniklinik Düsseldorf etwa zwei bis drei Wochen krankgeschrieben, nach fünf bis sieben Tagen im Krankenhaus. Die Uniklinik Heidelberg rechnet mit etwa drei Wochen. Weiche Kost und kein Sport gelten für etwa sechs Wochen.

Zählt das Dehnen des Gaumens mit Operation als Kiefer-OP für die Kasse?

Nein, das Dehnen des Gaumens allein zählt laut Leitfaden der Kassenzahnärzte für Gutachter nicht als Kiefer-OP, auch nicht mit kleinen Schnitten im Knochen. Die Ausnahme für Erwachsene greift dann nicht, und Sie zahlen die Zahnspange selbst. Im Einzelfall kann ein Gutachter den geplanten Eingriff prüfen.

Was tun, wenn die Krankenkasse den Plan für die Kiefer-OP ablehnt?

Lehnt die Krankenkasse den Plan für eine Kiefer-OP mit Zahnspange ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist steht am Ende des Bescheids. Hat ein Gutachter den Plan nicht befürwortet, können Praxis oder Kasse binnen eines Monats ein zweites Gutachten bei den Kassenzahnärzten verlangen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 28 SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Absatz 2 Satz 6 und 7, Fassung vom 30. Juli 2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 39 SGB V Krankenhausbehandlung, Absatz 4 Zuzahlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23 (neuer § 61 SGB V) und Artikel 8, Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de),
  5. Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie), Abschnitt A Nr. 2 und Abschnitt B Nr. 4, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. KFO-Richtlinie, Anlage 3 zu Abschnitt B Nr. 4: Angeborene Missbildungen und skelettale Dysgnathien, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 4: Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung, Stand 1. April 2025, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  8. Leitfaden für den KFO-Gutachter im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 3. Auflage 2014, aktualisiert 1. Juli 2018, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  9. Aligner-Behandlung: keine vertragszahnärztliche Versorgung, Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin,
  10. Patienteninformation Dysgnathiechirurgie, Stand September 2016, Universitätsklinikum Düsseldorf, Klinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie,
  11. Patienteninformation Dysgnathie, Stand März 2012, Universitätsklinikum Heidelberg, Mund-, Zahn- und Kieferklinik,
  12. Dysgnathie-Chirurgie: Verfahren und Operationsrisiken, Uniklinik RWTH Aachen, Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.