Der private Versicherer zahlt, was nötig ist und im Tarif steht
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine feste Liste von Leistungen wie bei der Kasse. Der Versicherer zahlt für Behandlungen, die medizinisch nötig sind, und zwar so viel, wie Ihr Tarif vorsieht. Die KIG-Einstufung der gesetzlichen Kassen, also die Grade 1 bis 5, spielt in den üblichen Bedingungen keine Rolle.
Ob eine Zahnspange nötig ist, beurteilt sich nach objektiven Maßstäben, also nach Befund und Stand der Medizin, nicht allein nach der Meinung von Praxis oder Familie. Das hat der Bundesgerichtshof 2006 entschieden. Es reicht, wenn die Befunde es vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung für nötig zu halten. Geht eine Behandlung über das Nötige hinaus, darf der Versicherer weniger zahlen.
Für Kinder zählt außerdem, seit wann sie versichert sind. Wurde das Kind bis zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer eines Elternteils angemeldet, ist es ab Geburt ohne Wartezeit versichert. Kommt es später dazu, darf der Tarif für Kieferorthopädie bis zu acht Monate Wartezeit vorsehen.
Der Basistarif zahlt die Zahnspange wie die Kasse
Eine Ausnahme ist der Basistarif. Private Versicherer müssen ihn anbieten, und er zahlt in Art und Umfang ähnlich wie die gesetzliche Kasse. Für die Zahnspange gelten darin dieselben Regeln wie bei der Kasse.
- Gezahlt wird nur bei einer KIG-Einstufung, die auch die Kasse anerkennt.
- Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen. Ausgenommen sind schwere Fehlstellungen des Kiefers, die zusätzlich eine Operation brauchen.
- Die Leistungen der Praxis werden höchstens bis zum 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung erstattet.
- Zunächst zahlt der Versicherer 80 Prozent, beim zweiten Kind 90 Prozent. Den Rest zahlt er, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist.
- Sie müssen vor Beginn einen Behandlungs- und Kostenplan einreichen. Der Versicherer teilt Ihnen dann schriftlich mit, was er zahlt.
Rechnet die Praxis höher als zum 2,0-fachen Satz ab, zahlen Sie im Basistarif den Unterschied. Klären Sie deshalb vor Beginn, zu welchem Satz die Praxis abrechnet.
Die Beihilfe des Bundes zahlt für Kinder 80 Prozent
Für Kinder von Bundesbeamten gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Die Beihilfe zahlt für eine Zahnspange, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Für Kinder übernimmt sie 80 Prozent der anerkannten Kosten. Die übrigen 20 Prozent deckt meist eine private Versicherung für den Rest, nach deren Tarif.
Seit dem 1. Januar 2026 ist es einfacher. Bei Kindern braucht die Behandlung keine Genehmigung mehr vorab, und den Kostenplan müssen Sie nicht mehr vorher einreichen. Die Kosten für den Plan zahlt die Beihilfe trotzdem mit. Material und Labor erkennt sie bei Kindern zu 100 Prozent an, auch wenn die Behandlung über den 18. Geburtstag hinaus dauert. Für Behandlungen, die vor 2026 begonnen haben, gilt das alte Recht weiter.
Nicht jede frühe Behandlung zahlt die Beihilfe. Vor dem späten Zahnwechsel zahlt sie nur bei bestimmten Befunden, etwa wenn die oberen Schneidezähne mehr als 9 Millimeter vorstehen oder bei einem Kreuzbiss. Eine solche Frühbehandlung soll nicht vor dem dritten Geburtstag beginnen und höchstens sechs Quartale dauern. Die Zeit mit dem Retainer zahlt die Beihilfe bis zu zwei Jahre.
Teurere Brackets erkennt die Beihilfe nicht an
Bei Privatpatienten rechnet die Praxis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab, kurz GOZ. In den Preisen für Brackets und Drahtbögen stecken schon die Kosten für Standardmaterial wie Brackets aus Metall. Teureres Material darf die Praxis nur extra berechnen, wenn sie es vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart hat. In dieser Vereinbarung muss stehen, dass die Erstattung womöglich nicht voll gesichert ist.
Für die Beihilfe gilt das wörtlich. Was eine solche Vereinbarung über die normalen Gebühren hinaus kostet, erkennt sie nicht an. Das Bundesverwaltungsamt nennt als Beispiele Brackets auf der Innenseite der Zähne und besonders temperaturempfindliche Drahtbögen. Auch das Ankleben eines Retainers stellt die Praxis nicht extra in Rechnung, es ist im Preis der Behandlung enthalten.
Zwei Punkte regelt das Merkblatt zugunsten der Familien. Aligner zahlt die Beihilfe grundsätzlich mit, solange sie nicht mehr kosten als eine feste Zahnspange. Reparaturen an festen und losen Zahnspangen zahlt sie in der Regel auch.
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Beträgen zeigt, was bei einer Rechnung über 1.500,00 Euro passiert. Anerkannt werden 1.300,00 Euro, die Beihilfe zahlt davon 80 Prozent, also 1.040,00 Euro. Für die 200,00 Euro für Keramikbrackets zahlt sie nichts.
| Posten der Rechnung | Betrag | Von der Beihilfe anerkannt | Beihilfe zu 80 Prozent |
|---|---|---|---|
| Honorar der Praxis zum 2,3-fachen Satz | 1.000,00 Euro | 1.000,00 Euro | 800,00 Euro |
| Material und Labor | 300,00 Euro | 300,00 Euro | 240,00 Euro |
| Vereinbarter Mehrpreis für Keramikbrackets | 200,00 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
| Summe | 1.500,00 Euro | 1.300,00 Euro | 1.040,00 Euro |
Von den 460 Euro, die nach der Beihilfe offen bleiben, sind 260 Euro der anerkannte Rest von 20 Prozent und 200 Euro der Mehrpreis. Den ersten Teil zahlt meist die private Versicherung für den Rest. Ob sie auch den Mehrpreis zahlt, steht in ihrem Tarif. Beihilfe gibt es nur, wenn ein Antrag zusammen mehr als 200 Euro umfasst. Sammeln Sie kleine Rechnungen deshalb, bevor Sie sie einreichen.
Wann Sie den Kostenplan vorher einreichen
Der Heil- und Kostenplan ist der schriftliche Plan der Praxis mit Befund, geplanten Leistungen und voraussichtlichen Kosten. Ob Sie ihn vorher einreichen müssen, hängt davon ab, wer zahlt. Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie ein Recht, das Sie nutzen sollten. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, können Sie vorher schriftlich fragen, was der Versicherer zahlt.
Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen. Antwortet er nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung bis zum Beweis des Gegenteils als nötig. Lehnt er ab, lässt sich der Streit schon vor der Behandlung vor Gericht klären, wenn ein Kostenplan vorliegt.
| Wer zahlt | Vorher einreichen? | Was das bringt |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung, normaler Tarif | nach den Musterbedingungen nein, einzelne Tarife verlangen es | ab 2.000 Euro eine Antwort innerhalb von vier Wochen |
| Private Krankenversicherung, Basistarif | ja, sonst zahlt sie nicht | schriftliche Auskunft über die Leistung |
| Beihilfe des Bundes für Kinder | nein, seit 1. Januar 2026 | keine, das Amt prüft nicht mehr vorab |
| Beihilfe in Bayern | ja, sonst gibt es keine Beihilfe | die Beihilfe wird erst möglich |
| Beihilfe des Bundes für Erwachsene | ja, mit Zustimmung und Gutachten | Anerkennung der Behandlung |
In 6 Schritten vom Befund zur Erstattung
Die Erstattung läuft über mehrere Jahre und mehrere Stellen. Wer die Reihenfolge kennt, vermeidet die häufigsten Lücken: keine Auskunft vor Beginn, Mehrpreise ohne Deckung und zu kleine Anträge bei der Beihilfe. Was eine Zahnspange insgesamt kostet, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Zahnspange.
- Lassen Sie sich den Kostenplan mit allen Leistungen, Steigerungssätzen und geschätzten Kosten für Material und Labor geben, dazu eine getrennte Aufstellung aller vereinbarten Mehrpreise.
- Prüfen Sie, ob die Vereinbarung über Mehrpreise den Hinweis enthält, dass die Erstattung nicht voll gesichert ist, und fragen Sie Ihren Versicherer, ob er diese Mehrpreise zahlt.
- Reichen Sie den Plan vor Beginn beim privaten Versicherer ein und verlangen Sie ab 2.000 Euro eine schriftliche Auskunft.
- Klären Sie mit Ihrer Beihilfestelle, ob sie den Plan vorher sehen will. Beim Bund ist das seit 2026 nicht mehr nötig, in Bayern schon.
- Ist Ihr Kind im Basistarif versichert, fragen Sie die Praxis, zu welchem Satz sie abrechnet. Erstattet wird höchstens das 2,0-Fache.
- Heben Sie alle Rechnungen auf und reichen Sie sie gebündelt ein, damit jeder Antrag bei der Beihilfe mehr als 200 Euro umfasst.
Für gesetzlich versicherte Kinder kann eine private Zusatzversicherung einen Teil der Kosten tragen. Wann sie zahlt, erklärt der Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange.
Häufige Fragen
Zahlt die private Krankenversicherung die Zahnspange meines Kindes auch bei KIG-Grad 1 oder 2?
Die private Krankenversicherung zahlt die Zahnspange eines Kindes nach Tarif, wenn sie medizinisch nötig ist, auch bei einer Fehlstellung, die die Kasse als Grad 1 oder 2 einstufen würde. Die KIG-Einstufung spielt in den üblichen Bedingungen keine Rolle. Nur der Basistarif richtet sich nach ihr.
Muss ich den Kostenplan für die Zahnspange vorher bei der Beihilfe einreichen?
Beim Bund müssen Sie den Kostenplan für die Zahnspange eines Kindes seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr vorher einreichen. Für Erwachsene bleibt eine Zustimmung mit Gutachten nötig. Die Länder können anders entscheiden, Bayern verlangt den Plan auch bei Kindern vorab.
Wie viel zahlt die Beihilfe für die Zahnspange eines Beamtenkindes?
Die Beihilfe des Bundes zahlt für die Zahnspange eines Kindes 80 Prozent der anerkannten Kosten, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Material und Labor erkennt sie bei Kindern seit 2026 voll an. Mehrpreise für teurere Brackets erkennt sie nicht an.
Wie schnell muss die private Krankenversicherung auf den Kostenplan für die Zahnspange antworten?
Kostet die Zahnspange voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, muss die private Krankenversicherung innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen. Die Frist beginnt, wenn Ihre schriftliche Anfrage eingeht. Antwortet der Versicherer nicht rechtzeitig, gilt die Behandlung als nötig.
Zahlt die Beihilfe Aligner für ein Kind?
Ja, die Beihilfe des Bundes zahlt Aligner für ein Kind grundsätzlich mit, solange sie nicht mehr kosten als eine feste Zahnspange. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst oder Ihre private Versicherung für den Rest, je nach Tarif.
