4 Angaben bestimmen, was Sie die Zahnspange kostet
Was eine Zahnspange Sie kostet, hängt von vier Dingen ab: dem Alter bei Beginn der Behandlung, der KIG-Einstufung, Ihrer Versicherung und der Art der Zahnspange. Beginnt die Behandlung erst nach dem 18. Geburtstag, zahlt die gesetzliche Kasse nicht mehr. Eine Ausnahme gibt es nur bei schweren Fehlstellungen des Kiefers, die zusätzlich eine Operation brauchen.
Die KIG-Einstufung misst, wie stark Zähne oder Kiefer falsch stehen, mit Graden von 1 bis 5. Die gesetzliche Kasse zahlt erst ab Grad 3. Bei Grad 1 und 2 zahlen Sie selbst. Welchen Grad Ihr Kind hat, klärt nur die Untersuchung in der Praxis.
Private Krankenversicherung und Beihilfe zahlen nach eigenen Regeln. Aligner, also durchsichtige Kunststoffschienen, zahlt die gesetzliche Kasse nie, auch nicht bei Grad 3.
Die Spanne reicht von 0 Euro für ein Kind ab Grad 3 ohne Extras bis 8.000 Euro für Aligner. Für Extras nennen die Verbraucherzentralen meist 500 bis 2.000 Euro. Bei Kindern mit Beihilfe zahlt die Beihilfe des Bundes 80 Prozent, und Ihr Anteil bei der Kasse liegt bei 20 Prozent, beim zweiten Kind bei 10 Prozent.
| Fall | Wer zahlt | Was bei Ihnen bleibt | Belegte Zahl |
|---|---|---|---|
| Kind unter 18, gesetzlich versichert, Grad 3 bis 5 | Krankenkasse | nur gewählte Extras, Ihre 20 Prozent kommen zurück | 20 Prozent, beim zweiten Kind 10 Prozent |
| Extra mit anderem Material, etwa zahnfarbene Brackets | Kasse zahlt die einfache Variante | der Mehrpreis | Extras zusammen meist 500 bis 2.000 Euro |
| Extra, das die Kasse nicht kennt, etwa ein fester Retainer oben | niemand | der volle Preis | kein neutraler Preis bekannt |
| Kind unter 18, Grad 1 oder 2 | niemand, außer ein privater Tarif | die ganze Behandlung | kein neutraler Preis bekannt |
| Aligner, in jedem Alter | keine gesetzliche Kasse | die ganze Behandlung | 3.000 bis 8.000 Euro |
| Erwachsene ohne schwere Kieferfehlstellung | keine gesetzliche Kasse | die ganze Behandlung | abgerechnet nach Gebührenordnung |
| Erwachsene mit schwerer Kieferfehlstellung und Operation | Krankenkasse | nur gewählte Extras | 20 Prozent, später zurück |
| Kind mit Beihilfe des Bundes | Beihilfe und private Versicherung | was beide nicht zahlen | Beihilfe 80 Prozent |
| Privat versichertes Kind | privater Versicherer | Selbstbehalt und nicht versicherte Teile | steht nur im Tarif |
Was die Zahnspange mit Kasse am Ende kostet
Bei einem Kind mit Grad 3, 4 oder 5 zahlt die Kasse die ganze Behandlung, nur zeitlich versetzt. Sie zahlen zunächst 20 Prozent an die Praxis. Sind zwei Kinder aus demselben Haushalt gleichzeitig in Behandlung, sind es für das zweite Kind 10 Prozent. Die Kasse zahlt Ihnen diesen Anteil zurück, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist.
Wie viel das in Euro ist, steht im Behandlungsplan Ihres Kindes, in der Zeile mit den voraussichtlichen Gesamtkosten. 20 Prozent davon zahlen Sie über die Jahre verteilt. Etwas weniger wird es, weil Sie für Röntgenbilder und kleine Eingriffe an den Zähnen keinen Anteil zahlen. Wie Sie den Plan lesen, erklärt der Ratgeber zum Behandlungsplan.
Die Praxis schickt Ihnen je Quartal eine Rechnung über Ihren Anteil. Heben Sie jede auf, denn die Kasse zahlt nur gegen Abschlussbescheinigung und Belege zurück. Brechen Sie die Behandlung ab, bleibt Ihr Anteil bei Ihnen.
Extras zur Zahnspange kosten meist 500 bis 2.000 Euro
Neben der Kassenbehandlung bieten Praxen oft Extras gegen Aufpreis an. Die Verbraucherzentralen haben 2017 145 Eltern befragt. Über 80 Prozent bekamen Extras angeboten, mehr als der Hälfte wurden Leistungen für 500 bis 2.000 Euro empfohlen, und 28 Prozent bekamen Angebote über 2.000 Euro. Am häufigsten ging es um besonders elastische Drahtbögen und besondere Brackets.
Es gibt zwei Arten von Extras. Bei der ersten ändert sich nur das Material oder die Technik, etwa ein zahnfarbenes Bracket statt eines aus Metall. Dann zahlt die Kasse weiter die Metallvariante, und Sie zahlen nur den Unterschied. Die zweite Art kennt die Kasse gar nicht. Dann zahlen Sie den vollen Preis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, nach der Praxen privat abrechnen.
- Zahnfarbene, kleinere oder Brackets mit Klappverschluss: Sie zahlen den Unterschied zum Metallbracket.
- Drahtbögen aus besonders elastischem Material: Sie zahlen den Unterschied.
- Fester Retainer im Oberkiefer: Sie zahlen alles. Die Techniker Krankenkasse gibt einmalig bis zu 100 Euro dazu, wenn sie die Behandlung bezahlt hat und diese abgeschlossen ist.
- Versiegelung der Zähne vor dem Kleben der Brackets: Sie zahlen selbst. Die Techniker Krankenkasse gibt einmalig bis zu 50 Euro dazu, wenn eine genehmigte Behandlung mit fester Zahnspange läuft.
- Aligner statt fester Zahnspange: Das ist kein Extra mehr, Sie zahlen die ganze Behandlung samt Planung.
Ihr Kind hat Anspruch auf die Kassenbehandlung, auch wenn Sie kein einziges Extra wählen. Eine Praxis mit Kassenzulassung darf die Behandlung nur in begründeten Fällen ablehnen und darf privates Geld nur verlangen, wenn Sie ausdrücklich eine Behandlung auf eigene Kosten wünschen. Welche Extras Sie ablehnen können, erklärt der Ratgeber zu den Zusatzleistungen beim Kieferorthopäden.
Bei Alignern sieht die Rechnung anders aus. Die Techniker Krankenkasse nennt 3.000 bis 8.000 Euro und schreibt, dass sie als gesetzliche Kasse nichts dafür zahlen darf. Wer bei Grad 3 Aligner wählt, verzichtet damit ganz auf das Geld der Kasse.
Was eine Zahnspange ohne Kasse kostet
Hat Ihr Kind Grad 1 oder 2, beginnt die Behandlung nach dem 18. Geburtstag oder wählen Sie Aligner, rechnet die Praxis privat nach der GOZ ab. Jede Leistung hat dort eine Punktzahl, und ein Punkt ist 5,62421 Cent wert. Diesen einfachen Satz darf die Praxis bis zum 3,5-Fachen steigern. Üblich ist das 2,3-Fache, mehr nur bei besonderer Schwierigkeit oder besonderem Aufwand.
Den Kern jeder Rechnung bildet die Behandlung selbst, für bis zu vier Jahre samt Retainer-Zeit. Das Umformen eines Kiefers in mittlerem Umfang kostet beim 2,3-fachen Satz 271,65 Euro je Kiefer. Das Einstellen des Bisses im Wachstum in mittlerem Umfang kostet 336,33 Euro. Dazu kommen Brackets, Drahtbögen, Untersuchungen, Röntgen, Material und Labor.
Für die feste Zahnspange als reine Privatleistung nennen weder Krankenkassen noch Zahnärztekammern noch Verbraucherzentralen eine Preisspanne in Euro. Verbindlich ist der Heil- und Kostenplan Ihrer Praxis, also ihr schriftlicher Kostenplan mit allen Leistungen. Wie Sie die Summe nachrechnen, zeigt der Ratgeber zu den Kosten einer Zahnspange für Erwachsene, denn die Leistungen sind bei Kindern dieselben.
Beginnt die Behandlung vor dem 18. Geburtstag?
Ist Ihr Kind gesetzlich versichert?
Nennt der Plan Grad 3, 4 oder 5?
Die Kasse zahlt. Ihre 20 Prozent bekommen Sie zurück, selbst zahlen Sie nur gewählte Extras.
Sie zahlen selbst. Eine Zahnzusatzversicherung hilft nur, wenn sie vor der Diagnose bestand und Grad 1 und 2 einschließt.
Es zahlen der private Versicherer nach Tarif und bei Beamten die Beihilfe. Fragen Sie beide vorher schriftlich.
Braucht eine schwere Kieferfehlstellung eine Operation?
Dann zahlt die Kasse wie bei Kindern, Ihre 20 Prozent kommen am Ende zurück.
Sie zahlen selbst. Aligner kosten laut Techniker Krankenkasse 3.000 bis 8.000 Euro.
Was privat versicherte Kinder und Beamtenkinder zahlen
Für Kinder von Bundesbeamten zahlt die Beihilfe 80 Prozent der anerkannten Kosten. Den Rest deckt meist eine private Versicherung. Eine vorherige Genehmigung der Beihilfestelle braucht die Zahnspange eines Kindes nach dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts nicht. Teurere Materialien wie Brackets auf der Innenseite der Zähne oder besonders elastische Bögen zahlt die Beihilfe aber nicht.
Aligner erkennt die Beihilfe des Bundes an, solange sie nicht mehr kosten als eine feste Zahnspange. Reparaturen an festen und losen Zahnspangen zahlt sie in der Regel mit. Die Länder regeln die Beihilfe ihrer Beamten selbst, deshalb gilt für Landesbeamte das Merkblatt der eigenen Beihilfestelle.
In der privaten Krankenversicherung bestimmt allein der Tarif, wie viel erstattet wird. Eine Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn die Behandlung beim Abschluss schon nötig war. Wer sie für die Zahnspange will, muss sie vor der Diagnose abschließen.
Was nach der Zahnspange noch kostet
Nach der aktiven Behandlung hält ein Retainer die Zähne an ihrem Platz. Die gesetzliche Kasse zahlt diese Zeit bis zu zwei Jahre, samt nötiger Reparaturen im vorgesehenen Rahmen.
Einen festen Retainer, also einen dünnen Draht hinter den Frontzähnen, zahlt die Kasse nur im Unterkiefer und nur bei einem Engstand der Stufe E3 oder E4. Sonst zahlen Sie ihn selbst. Kontrollen und neue Retainer nach den zwei Jahren rechnet die Praxis privat ab. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Retainer nach der Zahnspange.
In 6 Schritten zu Ihren Kosten
Mit wenigen Unterlagen klären Sie vor dem ersten Termin mit Zahnspange, was auf Sie zukommt.
- Fragen Sie nach dem KIG-Grad und dem geplanten Beginn der Behandlung. Beides entscheidet, ob die Kasse zahlt.
- Lassen Sie sich die geschätzten Gesamtkosten aus dem Behandlungsplan nennen und rechnen Sie 20 Prozent davon aus, beim zweiten Kind 10 Prozent.
- Legen Sie jedes private Angebot neben den Kassenplan. Fragen Sie bei jedem Extra, ob die Kasse einen Teil zahlt, und lassen Sie sich die Einzelpreise nennen.
- Ist Ihr Kind privat versichert oder hat Beihilfe, reichen Sie den Kostenplan vor Beginn beim Versicherer ein.
- Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, prüfen Sie Abschlussdatum, Wartezeit und Höchstbeträge, bevor Sie Extras wählen.
- Heben Sie Plan, Rechnungen und Vereinbarungen auf, bis Sie Ihren Anteil zurückhaben.
Bleiben Zweifel an einem Angebot, hilft eine zweite Meinung. Die Patientenberatung der Zahnärzte und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland beraten kostenlos zu Alternativen und Kosten.
Häufige Fragen
Was kostet eine Zahnspange für ein Kind mit KIG-Grad 3?
Eine Zahnspange für ein gesetzlich versichertes Kind mit KIG-Grad 3 kostet am Ende nichts, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt und abgeschlossen wird. Sie zahlen zuerst 20 Prozent und bekommen sie zurück. Selbst zahlen Sie nur Extras, meist 500 bis 2.000 Euro.
Wie hoch ist der Eigenanteil für die Zahnspange meines Kindes in Euro?
Der Eigenanteil für die Zahnspange beträgt 20 Prozent der Kosten, beim zweiten Kind 10 Prozent. Den Betrag in Euro rechnen Sie aus den geschätzten Gesamtkosten im Behandlungsplan aus. Die Kasse zahlt ihn nach dem Abschluss zurück.
Was kostet eine Zahnspange, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Zahlt die Krankenkasse nicht, rechnet die Praxis die Zahnspange privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab, meist zum 2,3-fachen Satz. Für die feste Zahnspange nennt keine neutrale Stelle eine Preisspanne. Für Aligner nennt die Techniker Krankenkasse 3.000 bis 8.000 Euro.
Zahlt die Krankenkasse eine Zahnspange bei KIG-Grad 2?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Zahnspange bei KIG-Grad 2 nicht, sondern erst ab Grad 3. Bei Grad 1 und 2 zahlen Sie selbst. Eine Zahnzusatzversicherung hilft nur, wenn sie vor der Diagnose bestand und solche Fälle einschließt.
Welche Kosten entstehen nach der Zahnspange noch?
Nach der Zahnspange zahlt die Kasse die Zeit mit dem Retainer noch bis zu zwei Jahre. Einen festen Retainer im Oberkiefer zahlen Sie selbst, die Techniker Krankenkasse gibt einmalig bis zu 100 Euro dazu. Kontrollen und Retainer nach den zwei Jahren zahlen Sie ebenfalls selbst.
