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Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange, wann sie zahlt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Zahnzusatzversicherung zahlt für die Zahnspange nur, wenn sie abgeschlossen wurde, bevor die Behandlung begann. Schon eine ausführliche Untersuchung beim Kieferorthopäden kann als Beginn zählen. Die Wartezeit darf bis zu acht Monate betragen. Viel bringt ein Tarif vor allem bei KIG-Grad 1 und 2, denn dann zahlt die Kasse nichts.

Wartezeit für Kieferorthopädie, höchstens
8 Monate
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 197, Stand 26. Mai 2026
Anmeldung eines Neugeborenen ohne Wartezeit
2 Monate nach der Geburt
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 198, Stand 26. Mai 2026
Behandlungsbeginn mit 4 bis 9 Jahren
rund 19 Prozent
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Jahrbuch 2025, Stand 31. Dezember 2024
Ein Vater sitzt nachdenklich am Küchentisch mit zugeklapptem Laptop, Mappe und Kaffee
Ein Vater überlegt am Küchentisch, ob sich eine Zusatzversicherung lohnt. Bild: KI generiert.

Die Zahnzusatzversicherung muss vor der Diagnose bestehen

Eine Zahnzusatzversicherung ist ein privater Vertrag, der gesetzlich Versicherten einen Teil der Kosten erstattet, die die Krankenkasse nicht zahlt. Ob sie für die Zahnspange Ihres Kindes zahlt, hängt vor allem an einem Datum, nämlich dem Beginn der Behandlung. Für eine Behandlung, die schon vor dem Vertrag begonnen hat, zahlt der Versicherer nicht.

Wann eine kieferorthopädische Behandlung beginnt, hat der Bundesgerichtshof 2006 beschrieben. Schon mit einer ausführlichen Voruntersuchung sei die Behandlung eingeleitet. Für Eltern heißt das: Ist Ihr Kind schon untersucht und eine Behandlung geplant, kommt ein neuer Vertrag meist zu spät.

Die Verbraucherzentrale bestätigt das. Behandlungen, die schon nötig sind, schließen Versicherer in der Regel aus. Der Bund der Versicherten schreibt, für Kinder lasse sich eine solche Versicherung nicht mehr abschließen, wenn das Kind schon zur Diagnose beim Kieferorthopäden war. Welche Regel Ihr Tarif hat, steht in seinen Bedingungen.

Wann es für die Zahnzusatzversicherung zu spät ist

Die meisten Kinder beginnen die Behandlung zwischen 10 und 13 Jahren. Das zeigt das Jahrbuch 2025 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, das die rund 456.700 neu geplanten Kassenbehandlungen des Jahres 2024 auswertet. Rund 19 Prozent davon betrafen aber Kinder zwischen 4 und 9 Jahren, also frühe Behandlungen. Wer erst zum Wechsel auf die weiterführende Schule an eine Versicherung denkt, ist bei diesen Kindern schon zu spät.

Wann ein Vertrag vom Baby bis zur Zahnspange noch greift
  1. Geburt, Frist zwei Monate

    Ist ein Elternteil beim Versicherer versichert, muss er das Kind ohne Zuschläge und Wartezeit aufnehmen, wenn Sie es bis zwei Monate nach der Geburt anmelden. Der Schutz des Kindes darf nicht größer sein als der des Elternteils.

  2. Kita und Grundschule ohne Befund

    Solange keine Praxis eine Fehlstellung festgestellt hat, können Sie die Gesundheitsfragen ohne Befund beantworten. Ab Vertragsbeginn läuft die Wartezeit, höchstens acht Monate.

  3. Frühbehandlung mit 4 bis 9 Jahren

    Bei knapp einem Fünftel der neuen Kassenpläne beginnt die Behandlung schon in diesem Alter. Ein Vertrag danach deckt sie in der Regel nicht.

  4. Erste Untersuchung beim Kieferorthopäden

    Schon damit kann die Behandlung eingeleitet sein. Befund und geplante Behandlung müssen Sie in den Gesundheitsfragen angeben.

  5. Behandlung mit 10 bis 13 Jahren

    Die Praxis schreibt den Behandlungsplan. Ein neuer Vertrag kommt jetzt zu spät, ein bestehender zahlt nach seinen Bedingungen.

Der Zeitpunkt hat zwei Seiten. Je früher Sie abschließen, desto sicherer ist die Zahnspange versichert. Desto länger zahlen Sie aber auch Beiträge für einen Fall, der vielleicht nie eintritt. Die Verbraucherzentrale nennt die Zahnzusatzversicherung deshalb einen Risikovertrag und keinen Sparvertrag: Kündigen Sie, sind Schutz und Beiträge weg.

Bei KIG 1 und 2 zahlt die Versicherung die ganze Zahnspange

Wofür ein Tarif zahlt, hängt davon ab, was die Kasse übernimmt. Ab KIG-Grad 3 zahlt die Kasse die Behandlung ganz, und Ihren Anteil von 20 Prozent bekommen Sie am Ende zurück. Für die Versicherung bleiben dann nur Extras, die laut Verbraucherzentralen meist 500 bis 2.000 Euro kosten. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet eine Zahnspange.

Bei Grad 1 und 2 zahlt die Kasse nichts. Nur dann trägt ein Tarif die ganze Behandlung. Der Bund der Versicherten hält eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange deshalb nur in Einzelfällen für hilfreich, wenn sie bei Grad 2 umfangreich zahlt.

Im Beispieltarif des Bundes der Versicherten erstattete eine Versicherung bei Grad 3 bis 5 90 Prozent der Extras, aber höchstens 2.000 Euro über die ganze Laufzeit. Für Grad 1 und 2 empfiehlt er mindestens 90 Prozent Erstattung und eine Grenze, die nach vier Jahren nicht unter 5.000 Euro liegt.

Was eine Zahnzusatzversicherung bei der Zahnspange eines gesetzlich versicherten Kindes übernehmen kann.
BefundWer die Grundbehandlung zahltWas der Tarif zahlen kannWorauf Sie achten
Grad 3 bis 5Krankenkasse, Ihre 20 Prozent kommen zurückeinen Teil der ExtrasHöchstbetrag, im Beispieltarif 90 Prozent, aber höchstens 2.000 Euro
Grad 1 oder 2niemand, die Behandlung ist privateinen Anteil der ganzen Behandlungmindestens 90 Prozent und nach vier Jahren nicht unter 5.000 Euro
Zahnfarbene oder innenliegende Brackets auf Wunschbei Grad 3 bis 5 die Metallvarianteje nach Tarif einen Teil des Mehrpreisesob der Tarif solche Varianten einschließt
Fehlstellung beim Abschluss schon bekanntje nach Grad Kasse oder privatfür diese Fehlstellung meist nichtsGesundheitsfragen und Ausschlüsse

Prüfen Sie auch, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Viele Tarife rechnen das, was die Kasse zahlt, in ihre Erstattung ein. Ein Tarif mit 80 Prozent einschließlich Kassenanteil lässt Ihnen mehr Kosten als einer, der 80 Prozent der privaten Rechnung zahlt.

Wartezeit, Zahnstaffel und Gesundheitsfragen

Drei Regeln bestimmen, wie viel ein Tarif in den ersten Jahren zahlt. Die Wartezeit ist die Zeit ab Vertragsbeginn, in der der Versicherer noch nichts zahlt. Für Kieferorthopädie darf sie höchstens acht Monate dauern, und manche Tarife verzichten ganz darauf.

Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten Jahren. Die Verbraucherzentrale nennt als typisches Beispiel 500 Euro im ersten Jahr und 1.000 Euro in den ersten zwei Jahren, gestaffelt über drei bis fünf Jahre. Fällt eine teure Behandlung in diese Zeit, zahlt der Tarif nur bis zu dieser Grenze.

Die dritte Regel sind die Gesundheitsfragen. Sie müssen alles angeben, wonach der Versicherer schriftlich fragt, etwa eine angeratene oder geplante Zahnspange. Verschweigen Sie das absichtlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bis zu fünf Jahre lang, bei Absicht oder Täuschung bis zu zehn Jahre. Dann haben Sie Beiträge gezahlt und bekommen für die Behandlung nichts.

Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind?

Der Bund der Versicherten zählt Zahnzusatzversicherungen für Kinder zu den eher unwichtigen Versicherungen. Er rechnet ein Beispiel vor. Ein Tarif kostete je Kind 243,48 Euro im Jahr. Nach zweieinhalb Jahren hatte die Familie je Kind 588,41 Euro gezahlt und eine Zahnreinigung für 80 Euro erstattet bekommen. Das ältere Kind bekam später Grad 3, und die Kasse zahlte seine Zahnspange. Für das jüngere wären bis zum 13. Geburtstag fast 1.400 Euro Beiträge zusammengekommen.

Als Alternative nennt der Bund der Versicherten ein Sparkonto, auf das Sie die Beiträge legen. Das verlangt Disziplin, aber das Geld bleibt Ihnen, wenn keine Behandlung nötig wird. Ihre eigene Rechnung braucht drei Zahlen: Jahresbeitrag mal Jahre bis zum Ende der Behandlung, der Höchstbetrag des Tarifs für Kieferorthopädie und die Kosten, die ohne Versicherung bei Ihnen blieben.

  • Dafür spricht, dass Sie früh abschließen können, bevor ein Befund da ist, und dass eine Behandlung bei Grad 1 oder 2 ganz privat wäre.
  • Dafür spricht auch, wenn Sie bei einer Kassenbehandlung ohnehin Extras wollen und der Tarif sie ohne enge Grenze erstattet.
  • Dagegen spricht, dass die Kasse ab Grad 3 die Behandlung ganz zahlt und der Tarif dann nur die Extras übernimmt.
  • Dagegen spricht eine Zahnstaffel, die in den Jahren der wahrscheinlichen Behandlung noch niedrig ist.
  • Dagegen spricht ein Beitrag, der über die Jahre den Höchstbetrag für Kieferorthopädie erreicht.

7 Fragen an einen Tarif für die Zahnspange

Lassen Sie sich vor dem Abschluss die vollständigen Bedingungen schicken. Mit sieben Fragen finden Sie darin die wichtigen Stellen.

  1. Zahlt der Tarif bei Grad 1 und 2, und wie viel Prozent der Rechnung?
  2. Bezieht sich der Prozentsatz auf die private Rechnung oder rechnet er das Geld der Kasse mit ein?
  3. Wie lang ist die Wartezeit für Kieferorthopädie, und verzichtet der Versicherer darauf?
  4. Welche Grenzen gelten in den ersten Jahren, und welche Höchstsumme gilt für die ganze Laufzeit?
  5. Welche Gesundheitsfragen stellt der Antrag, und wie beantworten Sie sie vollständig, auch zu angeratenen Untersuchungen?
  6. Wie entwickelt sich der Beitrag bis zum 18. Geburtstag und danach?
  7. Verzichtet der Versicherer in den ersten drei Jahren auf seine Kündigung?
Kommt eine Zahnzusatzversicherung noch infrage?

Hat eine Praxis schon eine Fehlstellung festgestellt oder eine Behandlung angeraten?

Ja

Für diese Fehlstellung kommt ein neuer Vertrag meist zu spät. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen trotzdem vollständig.

Nein

Soll der Tarif vor allem Grad 1 oder 2 absichern?

Ja

Achten Sie auf mindestens 90 Prozent Erstattung und eine Grenze, die nach vier Jahren nicht unter 5.000 Euro liegt.

Nein

Für Extras ab Grad 3 ist die Leistung oft begrenzt. Vergleichen Sie Beiträge und Höchstbetrag, ein Sparkonto ist die Alternative.

Wie das bei privat versicherten Kindern und bei Beamtenkindern mit Beihilfe läuft, erklärt der Ratgeber Zahnspange für privat versicherte Kinder.

Häufige Fragen

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange abschließen, wenn mein Kind schon beim Kieferorthopäden war?

Meist nein. Eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange kommt in der Regel zu spät, wenn Ihr Kind schon zur Diagnose beim Kieferorthopäden war. Schon eine ausführliche Untersuchung kann die Behandlung einleiten, und für Behandlungen vor Vertragsbeginn zahlt der Versicherer nicht.

Wie lange ist die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange?

Die Wartezeit einer Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange darf höchstens acht Monate ab Vertragsbeginn betragen. Manche Tarife verzichten darauf. Viele begrenzen die Erstattung zusätzlich in den ersten drei bis fünf Jahren, etwa auf 500 Euro im ersten Jahr.

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung die Zahnspange bei KIG-Grad 3?

Bei KIG-Grad 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Zahnspange, eine Zahnzusatzversicherung zahlt dann nur noch für Extras wie zahnfarbene Brackets. Wie viel, steht im Tarif. Im Beispiel des Bundes der Versicherten waren es 90 Prozent, aber höchstens 2.000 Euro.

Kann ich mein neugeborenes Kind ohne Wartezeit in die Zahnzusatzversicherung aufnehmen lassen?

Ja, ein Neugeborenes muss der Versicherer ohne Zuschläge und ohne Wartezeit aufnehmen, wenn ein Elternteil bei ihm versichert ist und Sie das Kind bis zwei Monate nach der Geburt anmelden. Der Schutz des Kindes darf nicht größer sein als der des Elternteils.

Was passiert, wenn ich eine angeratene Zahnspange in den Gesundheitsfragen nicht angebe?

Verschweigen Sie eine angeratene Zahnspange in den Gesundheitsfragen absichtlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und muss für die Behandlung nicht zahlen. Dafür hat er bis zu fünf Jahre Zeit, bei Absicht bis zu zehn Jahre.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 197 VVG Wartezeiten, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  2. § 198 VVG Kindernachversicherung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  3. § 19 VVG Anzeigepflicht und § 21 VVG Ausübung der Rechte des Versicherers, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  4. § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009), Stand Juni 2024, Verband der Privaten Krankenversicherung,
  6. BGH, Urteil vom 8. Februar 2006, IV ZR 131/05, medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung nach Heil- und Kostenplan, Bundesgerichtshof,
  7. Statistisches Jahrbuch 2025, BEMA-Strukturen im Bereich Kieferorthopädie, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  8. Zahnzusatzversicherung: Risiken und Vorteile, Stand 23. Juli 2026, Verbraucherzentrale,
  9. Zahnzusatzversicherungen: Lohnt sich ein Abschluss?, Verbraucherzentrale,
  10. Kieferorthopädie bei Kindern ist Kassenleistung, Verbraucherzentrale,
  11. Kieferorthopädie bei Kindern: ein teurer Spaß, Verbraucherzentrale,
  12. Zahnzusatzversicherung für Kinder: Sinnvoll oder überflüssig?, Bund der Versicherten,

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.