Kieferorthopädenliste

Ratgeber

Frühbehandlung, wann die Kasse vor dem Zahnwechsel zahlt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung zahlt die Kasse nur bei wenigen, klar benannten Befunden, etwa bei stark vorstehenden oberen Schneidezähnen über 9 Millimeter, einem Kreuzbiss an der Seite oder einem Vorbiss. Sie soll nicht vor dem vierten Lebensjahr beginnen und dauert höchstens sechs Quartale, also anderthalb Jahre. Später folgt oft eine zweite Behandlung.

Frühester Beginn
4. Lebensjahr
Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie zur kieferorthopädischen Behandlung, Stand 1. Januar 2004
Bezahlte Dauer einer Frühbehandlung
6 Quartale
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bewertungsmaßstab Teil 3, Stand 1. Januar 2026
Neue Frontzahnunfälle bei früher Behandlung
19 statt 30 Prozent
Cochrane-Übersicht, Batista und andere, 2018, Stand 13. März 2018
Ein Mädchen von etwa sieben Jahren im Behandlungsstuhl schaut ein kleines Gebissmodell an
Schon im Grundschulalter zeigt die Praxis einem Kind, was mit seinen Zähnen geplant ist. Bild: KI generiert.

Bei diesen Befunden zahlt die Kasse eine Frühbehandlung

Die Regel lautet: erst der Zahnwechsel, dann die Zahnspange. Eine Behandlung auf Kassenkosten soll normalerweise erst beginnen, wenn die letzten Milchzähne wechseln. Das nennt man das späte Wechselgebiss. Vorher zahlt die Kasse nur bei bestimmten Befunden, und jeder hängt an einer KIG-Einstufung, also an einem Buchstaben mit Grad aus dem Behandlungsplan.

Die Grenzen der Tabelle reichen von 3 bis über 9 Millimeter. Bei vorstehenden oberen Schneidezähnen müssen es mehr als 9 Millimeter sein, bei vorstehenden unteren Schneidezähnen reichen schon bis 3 Millimeter. Beim Platzmangel ab P3 fehlen für einen Zahn mehr als 3 bis 4 Millimeter.

Befunde, bei denen die Kasse eine Frühbehandlung zahlt.
BefundNötige EinstufungWas gemessen wird
Obere Schneidezähne stehen weit vorD5mehr als 9 Millimeter
Kreuzbiss an der Seite, der sich durch Einschleifen nicht beheben lässtK3 oder K4Kreuzbiss auf beiden Seiten oder auf einer Seite
Bleibende Seitenzähne beißen aneinander vorbeiB4kein Millimeterwert, der Befund entscheidet
Unterkiefer wird nach vorn gezwungen oder Frontzähne beißen über KreuzM4 oder M5bis 3 Millimeter oder mehr als 3 Millimeter
Zu wenig Platz, Lücken müssen geöffnet werdenmindestens P3mehr als 3 bis 4 Millimeter oder mehr
Angewohnheiten wie Daumenlutschen abgewöhnenD5 oder O4mehr als 9 Millimeter oder offener Biss über 4 Millimeter
Lücke nach zu früh verlorenem Milchzahn offenhaltenkeine Einstufung nötigein Platzhalter hält die Lücke frei

Wann eine frühe Behandlung länger dauern darf

Die Grenze von sechs Quartalen gilt nicht für alle frühen Behandlungen. In vier Fällen darf die Behandlung früh beginnen und bis zu vier Jahre dauern. Das sind eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, ein offener Biss, der im Knochenbau angelegt ist (O5), ein echter Vorbiss des Unterkiefers (M4 oder M5) und Fehlstellungen nach einem Unfall.

Der häufigste Grenzfall betrifft den Vorbiss. Wird der Unterkiefer nur beim Zubeißen nach vorn gezwungen, ist es eine Frühbehandlung mit höchstens sechs Quartalen. Ist der Unterkiefer selbst zu groß oder liegt zu weit vorn, darf die Behandlung länger dauern. Beide Fälle tragen die Einstufung M4 oder M5, und welcher vorliegt, entscheidet der Befund am Kiefer.

  • Für jede Frühbehandlung fertigt die Praxis ein eigenes Gerät für Ihr Kind an, keines von der Stange.
  • Bei einem Kreuzbiss im Milchgebiss schleift die Praxis zuerst einzelne Milchzähne ein, meist in zwei Sitzungen. Erst wenn das nicht hilft, kommt eine Frühbehandlung infrage.
  • Das Abgewöhnen einer Angewohnheit wie Daumenlutschen ist eine eigene, kurze Leistung über bis zu sechs Monate.

Was eine frühe Behandlung beim Rückbiss bringt

Die medizinische Leitlinie der Fachgesellschaft für Kieferorthopädie beschreibt, wann ein früher Start sinnvoll ist. Als Frühbehandlung gilt dort eine Behandlung vor dem 10. Lebensjahr. Ihre Ziele sind, dass eine Fehlstellung nicht schlimmer wird, dass Kinder schädliche Angewohnheiten ablegen und dass die Gefahr von Unfällen an den Frontzähnen sinkt.

Beim Rückbiss, wenn also die oberen Schneidezähne weit vorstehen, ist der Nutzen am besten belegt, und er betrifft Unfälle. Eine große Übersicht von Studien aus dem Jahr 2018 fand: Mit einem herausnehmbaren Gerät früh behandelte Kinder hatten seltener einen neuen Unfall an den Schneidezähnen, 19 statt 30 Prozent. Am Ende der Behandlung standen die Zähne bei früh und spät behandelten Kindern aber gleich weit vor.

Beim Vorbiss rät die Leitlinie zu einem frühen Start, weil das eine spätere Operation weniger wahrscheinlich machen kann. Auch einen zu schmalen Oberkiefer sollte die Praxis früh behandeln. Bei einem nur mäßigen Rückbiss empfiehlt sie dagegen, erst im späten Wechselgebiss zu beginnen, wenn der Kiefer im Wachstumsschub der Pubertät am stärksten wächst.

Wie eine Frühbehandlung abläuft und was danach kommt

Der Ablauf gleicht dem einer normalen Behandlung, nur kürzer und mit eigenem Plan. Die Praxis prüft, ob einer der Befunde vorliegt, stuft ihn ein und schreibt den Plan. Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von sechs. Wie die Genehmigung im Einzelnen läuft, steht im Ratgeber Wann zahlt die Krankenkasse die Zahnspange.

Von der ersten Untersuchung bis zur zweiten Behandlung
  1. Erste Untersuchung

    Anlass ist meist etwas, das Eltern oder die Zahnärztin sehen: ein Kreuzbiss, ein weit vorstehender Oberkiefer oder ein früh verlorener Milchzahn. Die Kasse zahlt die Untersuchung.

  2. Einstufung und Plan

    Die Praxis misst und stuft ein. Nur die genannten Befunde lösen eine Frühbehandlung aus, und nicht vor dem vierten Lebensjahr.

  3. Entscheidung der Kasse

    Drei Wochen, mit Gutachten sechs. Der Gutachter darf Ihr Kind untersuchen, die Kosten trägt die Kasse.

  4. Sechs Quartale Behandlung

    Ihr Kind trägt ein eigens angefertigtes Gerät, etwa eine Platte oder ein Gerät zum Dehnen des Oberkiefers. Sie zahlen 20 Prozent, beim zweiten Kind 10 Prozent.

  5. Abschluss

    Die Praxis bestätigt den Abschluss schriftlich. Ist das Ziel erreicht, endet die Behandlung. Sonst beobachtet die Praxis bis zum späten Wechselgebiss.

  6. Neuer Plan für die zweite Behandlung

    Die zweite Behandlung braucht einen neuen Plan mit neuer Einstufung. Liegt der Befund dann unter Grad 3, zahlt die Kasse sie nicht.

Der letzte Schritt überrascht viele Familien. Eine erfolgreiche Frühbehandlung kann den Befund so verbessern, dass er später unter Grad 3 liegt. Dann zahlt die Kasse die zweite Behandlung nicht mehr, obwohl sie die erste bezahlt hat. Der Grund: Die Einstufung misst den Befund am Tag des Behandlungsbeginns, nicht den von früher.

Was Sie bei einer Frühbehandlung selbst zahlen

Es gelten dieselben Anteile wie bei jeder Zahnspange auf Kassenkosten. Sie zahlen 20 Prozent an die Praxis, beim zweiten und jedem weiteren Kind aus demselben Haushalt 10 Prozent. Den Rest rechnet die Praxis direkt mit der Kasse ab, und Ihren Anteil bekommen Sie nach dem Abschluss zurück.

Eine Frage ist offen, und sie betrifft genau die Familien mit zwei Behandlungen: ob die Kasse Ihren Anteil schon nach der Frühbehandlung zurückzahlt oder erst nach der zweiten Behandlung. Das Gesetz knüpft die Rückzahlung an den Abschluss der geplanten Behandlung, und die Frühbehandlung hat einen eigenen Plan. Ausdrücklich geregelt ist der Fall aber nirgends. Lassen Sie sich die Antwort Ihrer Kasse vor dem Start schriftlich geben.

  1. Fragen Sie nach Buchstabe und Grad der Einstufung und lassen Sie sich beides im Plan zeigen.
  2. Fragen Sie, was in den sechs Quartalen erreicht werden soll.
  3. Klären Sie schriftlich mit der Kasse, wann sie Ihren Anteil zurückzahlt.
  4. Lesen Sie eine Vereinbarung über Extras genau, bevor Sie unterschreiben. Sie muss vor Beginn geschlossen werden und zeigen, was die Kasse zahlt und was Sie zahlen.
  5. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind das Gerät so lange trägt wie verordnet. Macht es nicht mit, muss die Praxis das Ziel ändern oder die Behandlung beenden.
  6. Beamtenfamilien mit Beihilfe: Die Beihilfe des Bundes kennt dieselben Befunde, erlaubt die Frühbehandlung aber schon ab dem dritten Geburtstag, ebenfalls für höchstens sechs Quartale.

Frühbehandlung schon im Milchgebiss

Für den Kreuzbiss an der Seite verlangt die Tabelle eigentlich, dass bleibende Zähne beteiligt sind. Im Milchgebiss eines Vierjährigen gibt es die noch nicht. Die Kassenzahnärzte, die Fachgesellschaft und der Berufsverband haben das 2006 geklärt. Neigt eine Fehlstellung des Kiefers dazu, schlimmer zu werden, darf die Praxis sie schon im Milchgebiss aufhalten, auch ohne bleibende Backenzähne.

Dass Kassen das im Einzelfall anders sehen, zeigt ein Fall aus Bayern. Die Kasse lehnte 2012 eine Frühbehandlung mit der Einstufung K4 ab. Der Gutachter des Gerichts hielt die Behandlung später für nötig, und das Landessozialgericht stellte 2017 fest, dass die Ablehnung falsch war. Wie Sie gegen eine Ablehnung vorgehen, steht im Ratgeber Zahnspange abgelehnt.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter zahlt die Krankenkasse eine kieferorthopädische Frühbehandlung?

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung zahlt die Krankenkasse frühestens ab dem vierten Lebensjahr, und nur bei bestimmten Befunden wie einem Kreuzbiss an der Seite oder stark vorstehenden oberen Schneidezähnen. Sie dauert höchstens sechs Quartale. Für Beamtenfamilien erlaubt die Beihilfe des Bundes sie schon ab dem dritten Geburtstag.

Bei welchen Befunden zahlt die Kasse eine Frühbehandlung?

Die Kasse zahlt eine Frühbehandlung bei oberen Schneidezähnen, die mehr als 9 Millimeter vorstehen (D5), und bei einem Kreuzbiss an der Seite (K3 oder K4). Auch Seitenzähne, die aneinander vorbeibeißen (B4), zählen. Dazu kommen ein Vorbiss (M4 oder M5), Platzmangel ab P3, das Abgewöhnen von Daumenlutschen bei D5 oder O4 und das Offenhalten einer Lücke nach früh verlorenem Milchzahn.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Frühbehandlung?

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung dauert höchstens sechs Quartale, also anderthalb Jahre. Bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, einem im Knochenbau angelegten offenen Biss oder einem echten Vorbiss darf eine frühe Behandlung länger dauern, bis zu vier Jahre.

Senkt eine frühe Behandlung des Rückbisses das Risiko für Unfälle an den Schneidezähnen?

Ja, eine frühe Behandlung des Rückbisses kann Unfälle an den Schneidezähnen seltener machen. In einer großen Studienübersicht von 2018 hatten 19 Prozent der früh behandelten Kinder einen neuen Unfall an den Frontzähnen, bei den später behandelten 30 Prozent. Wie weit die Zähne am Ende vorstanden, unterschied sich nicht.

Braucht mein Kind nach einer Frühbehandlung noch eine zweite Zahnspange?

Nach einer Frühbehandlung folgt häufig eine zweite Behandlung, wenn die letzten Milchzähne wechseln. Sie braucht einen neuen Plan mit neuer Einstufung. Liegt der Befund dann unter Grad 3, zahlt die Kasse die zweite Zahnspange nicht.

Zahlt die Krankenkasse einen Platzhalter nach einem zu früh verlorenen Milchzahn?

Ja, die Krankenkasse zahlt einen Platzhalter, der die Lücke nach einem zu früh verlorenen Milchzahn offenhält. Dafür ist keine bestimmte KIG-Einstufung nötig. Die Praxis rechnet auch die Kontrolle des Platzhalters je Quartal mit der Kasse ab.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie), Abschnitt B Nummer 7 bis 9 und 12, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. KFO-Richtlinie, Anlage 1: Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs (KIG), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. KFO-Richtlinie, Anlage 2: Kriterien zur Anwendung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Teil 3 mit den Nummern 5, 116 bis 124, Stand 1. Januar 2026, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  5. Leitfaden für den KFO-Gutachter im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 3. Auflage 2014, aktualisiert am 1. Juli 2018, mit der gemeinsamen Auslegung vom 6. Juni 2006 und der Stellungnahme vom 12. Mai 2006, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  6. § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 13 SGB V Kostenerstattung, Absatz 3a mit den Entscheidungsfristen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 15a Bundesbeihilfeverordnung, Kieferorthopädische Leistungen mit dem Katalog der Frühbehandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. S3-Leitlinie Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien, AWMF-Registernummer 083-038, Langversion, Stand Dezember 2021, gültig bis Dezember 2026, Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
  10. Orthodontic treatment for prominent upper front teeth (Class II malocclusion) in children and adolescents, Cochrane Database of Systematic Reviews 2018, CD003452, Batista, Thiruvenkatachari, Harrison und O Brien, Cochrane Oral Health,
  11. Zahnfehlstellungen: Altersgruppen und Behandlungszeitpunkt, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  12. Urteil vom 27. Juni 2017, L 5 KR 170/15, zur rechtswidrigen Ablehnung einer Frühbehandlung mit der Einstufung K4, Bayerisches Landessozialgericht, veröffentlicht bei sozialgerichtsbarkeit.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Ratgeber haben wir vor der Veröffentlichung mit ihren Quellen abgeglichen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Praxis oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.