Bei diesen Befunden zahlt die Kasse eine Frühbehandlung
Die Regel lautet: erst der Zahnwechsel, dann die Zahnspange. Eine Behandlung auf Kassenkosten soll normalerweise erst beginnen, wenn die letzten Milchzähne wechseln. Das nennt man das späte Wechselgebiss. Vorher zahlt die Kasse nur bei bestimmten Befunden, und jeder hängt an einer KIG-Einstufung, also an einem Buchstaben mit Grad aus dem Behandlungsplan.
Die Grenzen der Tabelle reichen von 3 bis über 9 Millimeter. Bei vorstehenden oberen Schneidezähnen müssen es mehr als 9 Millimeter sein, bei vorstehenden unteren Schneidezähnen reichen schon bis 3 Millimeter. Beim Platzmangel ab P3 fehlen für einen Zahn mehr als 3 bis 4 Millimeter.
| Befund | Nötige Einstufung | Was gemessen wird |
|---|---|---|
| Obere Schneidezähne stehen weit vor | D5 | mehr als 9 Millimeter |
| Kreuzbiss an der Seite, der sich durch Einschleifen nicht beheben lässt | K3 oder K4 | Kreuzbiss auf beiden Seiten oder auf einer Seite |
| Bleibende Seitenzähne beißen aneinander vorbei | B4 | kein Millimeterwert, der Befund entscheidet |
| Unterkiefer wird nach vorn gezwungen oder Frontzähne beißen über Kreuz | M4 oder M5 | bis 3 Millimeter oder mehr als 3 Millimeter |
| Zu wenig Platz, Lücken müssen geöffnet werden | mindestens P3 | mehr als 3 bis 4 Millimeter oder mehr |
| Angewohnheiten wie Daumenlutschen abgewöhnen | D5 oder O4 | mehr als 9 Millimeter oder offener Biss über 4 Millimeter |
| Lücke nach zu früh verlorenem Milchzahn offenhalten | keine Einstufung nötig | ein Platzhalter hält die Lücke frei |
Wann eine frühe Behandlung länger dauern darf
Die Grenze von sechs Quartalen gilt nicht für alle frühen Behandlungen. In vier Fällen darf die Behandlung früh beginnen und bis zu vier Jahre dauern. Das sind eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, ein offener Biss, der im Knochenbau angelegt ist (O5), ein echter Vorbiss des Unterkiefers (M4 oder M5) und Fehlstellungen nach einem Unfall.
Der häufigste Grenzfall betrifft den Vorbiss. Wird der Unterkiefer nur beim Zubeißen nach vorn gezwungen, ist es eine Frühbehandlung mit höchstens sechs Quartalen. Ist der Unterkiefer selbst zu groß oder liegt zu weit vorn, darf die Behandlung länger dauern. Beide Fälle tragen die Einstufung M4 oder M5, und welcher vorliegt, entscheidet der Befund am Kiefer.
- Für jede Frühbehandlung fertigt die Praxis ein eigenes Gerät für Ihr Kind an, keines von der Stange.
- Bei einem Kreuzbiss im Milchgebiss schleift die Praxis zuerst einzelne Milchzähne ein, meist in zwei Sitzungen. Erst wenn das nicht hilft, kommt eine Frühbehandlung infrage.
- Das Abgewöhnen einer Angewohnheit wie Daumenlutschen ist eine eigene, kurze Leistung über bis zu sechs Monate.
Was eine frühe Behandlung beim Rückbiss bringt
Die medizinische Leitlinie der Fachgesellschaft für Kieferorthopädie beschreibt, wann ein früher Start sinnvoll ist. Als Frühbehandlung gilt dort eine Behandlung vor dem 10. Lebensjahr. Ihre Ziele sind, dass eine Fehlstellung nicht schlimmer wird, dass Kinder schädliche Angewohnheiten ablegen und dass die Gefahr von Unfällen an den Frontzähnen sinkt.
Beim Rückbiss, wenn also die oberen Schneidezähne weit vorstehen, ist der Nutzen am besten belegt, und er betrifft Unfälle. Eine große Übersicht von Studien aus dem Jahr 2018 fand: Mit einem herausnehmbaren Gerät früh behandelte Kinder hatten seltener einen neuen Unfall an den Schneidezähnen, 19 statt 30 Prozent. Am Ende der Behandlung standen die Zähne bei früh und spät behandelten Kindern aber gleich weit vor.
Beim Vorbiss rät die Leitlinie zu einem frühen Start, weil das eine spätere Operation weniger wahrscheinlich machen kann. Auch einen zu schmalen Oberkiefer sollte die Praxis früh behandeln. Bei einem nur mäßigen Rückbiss empfiehlt sie dagegen, erst im späten Wechselgebiss zu beginnen, wenn der Kiefer im Wachstumsschub der Pubertät am stärksten wächst.
Wie eine Frühbehandlung abläuft und was danach kommt
Der Ablauf gleicht dem einer normalen Behandlung, nur kürzer und mit eigenem Plan. Die Praxis prüft, ob einer der Befunde vorliegt, stuft ihn ein und schreibt den Plan. Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von sechs. Wie die Genehmigung im Einzelnen läuft, steht im Ratgeber Wann zahlt die Krankenkasse die Zahnspange.
Erste Untersuchung
Anlass ist meist etwas, das Eltern oder die Zahnärztin sehen: ein Kreuzbiss, ein weit vorstehender Oberkiefer oder ein früh verlorener Milchzahn. Die Kasse zahlt die Untersuchung.
Einstufung und Plan
Die Praxis misst und stuft ein. Nur die genannten Befunde lösen eine Frühbehandlung aus, und nicht vor dem vierten Lebensjahr.
Entscheidung der Kasse
Drei Wochen, mit Gutachten sechs. Der Gutachter darf Ihr Kind untersuchen, die Kosten trägt die Kasse.
Sechs Quartale Behandlung
Ihr Kind trägt ein eigens angefertigtes Gerät, etwa eine Platte oder ein Gerät zum Dehnen des Oberkiefers. Sie zahlen 20 Prozent, beim zweiten Kind 10 Prozent.
Abschluss
Die Praxis bestätigt den Abschluss schriftlich. Ist das Ziel erreicht, endet die Behandlung. Sonst beobachtet die Praxis bis zum späten Wechselgebiss.
Neuer Plan für die zweite Behandlung
Die zweite Behandlung braucht einen neuen Plan mit neuer Einstufung. Liegt der Befund dann unter Grad 3, zahlt die Kasse sie nicht.
Der letzte Schritt überrascht viele Familien. Eine erfolgreiche Frühbehandlung kann den Befund so verbessern, dass er später unter Grad 3 liegt. Dann zahlt die Kasse die zweite Behandlung nicht mehr, obwohl sie die erste bezahlt hat. Der Grund: Die Einstufung misst den Befund am Tag des Behandlungsbeginns, nicht den von früher.
Was Sie bei einer Frühbehandlung selbst zahlen
Es gelten dieselben Anteile wie bei jeder Zahnspange auf Kassenkosten. Sie zahlen 20 Prozent an die Praxis, beim zweiten und jedem weiteren Kind aus demselben Haushalt 10 Prozent. Den Rest rechnet die Praxis direkt mit der Kasse ab, und Ihren Anteil bekommen Sie nach dem Abschluss zurück.
Eine Frage ist offen, und sie betrifft genau die Familien mit zwei Behandlungen: ob die Kasse Ihren Anteil schon nach der Frühbehandlung zurückzahlt oder erst nach der zweiten Behandlung. Das Gesetz knüpft die Rückzahlung an den Abschluss der geplanten Behandlung, und die Frühbehandlung hat einen eigenen Plan. Ausdrücklich geregelt ist der Fall aber nirgends. Lassen Sie sich die Antwort Ihrer Kasse vor dem Start schriftlich geben.
- Fragen Sie nach Buchstabe und Grad der Einstufung und lassen Sie sich beides im Plan zeigen.
- Fragen Sie, was in den sechs Quartalen erreicht werden soll.
- Klären Sie schriftlich mit der Kasse, wann sie Ihren Anteil zurückzahlt.
- Lesen Sie eine Vereinbarung über Extras genau, bevor Sie unterschreiben. Sie muss vor Beginn geschlossen werden und zeigen, was die Kasse zahlt und was Sie zahlen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Kind das Gerät so lange trägt wie verordnet. Macht es nicht mit, muss die Praxis das Ziel ändern oder die Behandlung beenden.
- Beamtenfamilien mit Beihilfe: Die Beihilfe des Bundes kennt dieselben Befunde, erlaubt die Frühbehandlung aber schon ab dem dritten Geburtstag, ebenfalls für höchstens sechs Quartale.
Frühbehandlung schon im Milchgebiss
Für den Kreuzbiss an der Seite verlangt die Tabelle eigentlich, dass bleibende Zähne beteiligt sind. Im Milchgebiss eines Vierjährigen gibt es die noch nicht. Die Kassenzahnärzte, die Fachgesellschaft und der Berufsverband haben das 2006 geklärt. Neigt eine Fehlstellung des Kiefers dazu, schlimmer zu werden, darf die Praxis sie schon im Milchgebiss aufhalten, auch ohne bleibende Backenzähne.
Dass Kassen das im Einzelfall anders sehen, zeigt ein Fall aus Bayern. Die Kasse lehnte 2012 eine Frühbehandlung mit der Einstufung K4 ab. Der Gutachter des Gerichts hielt die Behandlung später für nötig, und das Landessozialgericht stellte 2017 fest, dass die Ablehnung falsch war. Wie Sie gegen eine Ablehnung vorgehen, steht im Ratgeber Zahnspange abgelehnt.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter zahlt die Krankenkasse eine kieferorthopädische Frühbehandlung?
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung zahlt die Krankenkasse frühestens ab dem vierten Lebensjahr, und nur bei bestimmten Befunden wie einem Kreuzbiss an der Seite oder stark vorstehenden oberen Schneidezähnen. Sie dauert höchstens sechs Quartale. Für Beamtenfamilien erlaubt die Beihilfe des Bundes sie schon ab dem dritten Geburtstag.
Bei welchen Befunden zahlt die Kasse eine Frühbehandlung?
Die Kasse zahlt eine Frühbehandlung bei oberen Schneidezähnen, die mehr als 9 Millimeter vorstehen (D5), und bei einem Kreuzbiss an der Seite (K3 oder K4). Auch Seitenzähne, die aneinander vorbeibeißen (B4), zählen. Dazu kommen ein Vorbiss (M4 oder M5), Platzmangel ab P3, das Abgewöhnen von Daumenlutschen bei D5 oder O4 und das Offenhalten einer Lücke nach früh verlorenem Milchzahn.
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Frühbehandlung?
Eine kieferorthopädische Frühbehandlung dauert höchstens sechs Quartale, also anderthalb Jahre. Bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, einem im Knochenbau angelegten offenen Biss oder einem echten Vorbiss darf eine frühe Behandlung länger dauern, bis zu vier Jahre.
Senkt eine frühe Behandlung des Rückbisses das Risiko für Unfälle an den Schneidezähnen?
Ja, eine frühe Behandlung des Rückbisses kann Unfälle an den Schneidezähnen seltener machen. In einer großen Studienübersicht von 2018 hatten 19 Prozent der früh behandelten Kinder einen neuen Unfall an den Frontzähnen, bei den später behandelten 30 Prozent. Wie weit die Zähne am Ende vorstanden, unterschied sich nicht.
Braucht mein Kind nach einer Frühbehandlung noch eine zweite Zahnspange?
Nach einer Frühbehandlung folgt häufig eine zweite Behandlung, wenn die letzten Milchzähne wechseln. Sie braucht einen neuen Plan mit neuer Einstufung. Liegt der Befund dann unter Grad 3, zahlt die Kasse die zweite Zahnspange nicht.
Zahlt die Krankenkasse einen Platzhalter nach einem zu früh verlorenen Milchzahn?
Ja, die Krankenkasse zahlt einen Platzhalter, der die Lücke nach einem zu früh verlorenen Milchzahn offenhält. Dafür ist keine bestimmte KIG-Einstufung nötig. Die Praxis rechnet auch die Kontrolle des Platzhalters je Quartal mit der Kasse ab.
