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Ratgeber

KIG-Einstufung, was der Grad für die Zahnspange bedeutet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die KIG-Einstufung zeigt, wie stark Zähne oder Kiefer falsch stehen, mit einem Buchstaben für die Art der Fehlstellung und einem Grad von 1 bis 5. Ab Grad 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Zahnspange, bei Grad 1 und 2 zahlen Sie selbst. Die Praxis misst in Millimetern, kurz bevor die Behandlung beginnt.

Felder in der Tabelle
29 in 11 Gruppen
Gemeinsamer Bundesausschuss, Anlage 1 der Richtlinie, Stand 1. Januar 2004
Überprüfung der Tabelle bis
31. Dezember 2027
Sozialgesetzbuch V, Paragraf 92, Stand 30. Juli 2026
Behandschuhte Hände messen ein weißes Gebissmodell mit einem kleinen Messschieber
In der Praxis wird am Gebissmodell gemessen, wie weit die Zähne vom Normalbiss abweichen. Bild: KI generiert.

Was die KIG-Einstufung im Behandlungsplan aussagt

KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Das ist eine Tabelle, mit der die Praxis jede Fehlstellung einordnet. Ein Buchstabe nennt die Art, etwa D für vorstehende obere Schneidezähne oder E für Engstand. Eine Zahl von 1 bis 5 nennt den Grad, also wie stark die Abweichung ist. Im Behandlungsplan steht das zusammen, zum Beispiel D4 oder E3.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur bei Grad 3, 4 und 5. Grad 1 und 2 gelten als leichte Abweichungen, dafür zahlen Sie selbst. Die Praxis schreibt immer den Befund mit dem höchsten Grad in den Plan. Liegt er bei 3 oder mehr, behandelt sie auf Kassenkosten auch die leichteren Befunde mit. Ein Kind mit einseitigem Kreuzbiss (K4) und leichtem Engstand (E2) bekommt also beides bezahlt.

Die Einstufung entscheidet nur, wer zahlt. Ob eine Behandlung sinnvoll ist, sagt sie nicht. Auch Grad 2 kann man behandeln lassen, dann privat. Und Grad 4 verpflichtet niemanden zu einer Zahnspange. Wann eine Behandlung nötig ist, klären Sie mit der Praxis.

Die KIG-Tabelle mit allen Grenzen in Millimetern

Nicht jede Gruppe hat alle fünf Grade. Gruppe A kennt nur Grad 5, Gruppe D hat keinen Grad 3, und beim tiefen Biss gibt es nur Grad 1 bis 3. Die Grenzen liegen fast immer zwischen 1 und 9 Millimetern. Bei vorstehenden oberen Schneidezähnen zum Beispiel sind es bis 3 Millimeter für Grad 1, über 6 bis 9 Millimeter für Grad 4 und über 9 Millimeter für Grad 5.

Die KIG-Tabelle des Gemeinsamen Bundesausschusses. Alle Zahlen sind Millimeter, die Kasse zahlt ab Grad 3.
GruppeGrad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
A, Spalte oder angeborene FehlbildungLippen-Kiefer-Gaumenspalte oder andere Fehlbildung
U, fehlende Zähnewenn die Lücke geschlossen oder für Zahnersatz vorbereitet werden soll
S, Zahn bricht nicht durchZahn steckt fest, außer WeisheitszahnZahn liegt falsch, außer Weisheitszahn
D, obere Schneidezähne stehen vorbis 3über 3 bis 6über 6 bis 9über 9
M, untere Schneidezähne stehen vor0 bis 3über 3
O, offener Bissbis 1über 1 bis 2über 2 bis 4über 4, durch eine Angewohnheitüber 4, im Knochenbau angelegt
T, tiefer Bissüber 1 bis 3über 3, mit oder ohne Kontakt zum Zahnfleischüber 3, Zahnfleisch wird verletzt
B, Seitenzähne beißen aneinander vorbeija
K, KreuzbissHöcker auf Höckerauf beiden Seitenauf einer Seite
E, Engstandunter 1über 1 bis 3über 3 bis 5über 5
P, zu wenig Platz für einen Zahnbis 3über 3 bis 4über 4

Wie knapp die Grenzen sind, zeigt ein Beispiel. Stehen die oberen Schneidezähne 6 Millimeter vor den unteren, ist das D2, und die Kasse zahlt nicht. Bei 6,5 Millimetern ist es D4, und die Kasse zahlt die ganze Behandlung. Beim Kreuzbiss zählt nicht die Größe, sondern die Seite: einseitig ergibt Grad 4, beidseitig Grad 3.

Wie die Praxis die KIG-Einstufung misst

Für die Messung gelten feste Regeln. Die Praxis stuft kurz vor Beginn der Behandlung ein, nicht Monate vorher. Sie misst immer die größte Abweichung an einem einzelnen Zahn, und zwar in Millimetern. Meist reicht dafür die Untersuchung im Mund, Röntgenbilder sind für die Einstufung nicht nötig.

Jede Gruppe hat eigene Messpunkte. Beim Vorstand der Schneidezähne misst die Praxis beim Zubeißen von der Vorderkante des am weitesten vorstehenden Zahns bis zu seinem Gegenüber. Beim offenen Biss zählt die größte Lücke zwischen Zähnen, die schon ganz durchgebrochen sind. Beim Engstand misst sie den Versatz zwischen zwei Nachbarzähnen, Lücken und Milchzähne zählen dabei nicht.

  • Beim tiefen Biss reicht die Überdeckung allein nicht. Grad 3 gibt es nur, wenn die unteren Schneidezähne das Zahnfleisch am Gaumen verletzen.
  • Beißen einzelne Frontzähne über Kreuz, gehört das in Gruppe M mit Grad 4, nicht in Gruppe K.
  • Beim seitlichen Kreuzbiss müssen bleibende Zähne beteiligt sein. Ein Kreuzbiss nur an Milchzähnen zählt nicht.
  • Ein Zahn, der schief durchgebrochen ist, sich bei genug Platz aber von selbst einreiht, ergibt keinen Engstand-Befund.

Weil die Grenzen so eng sind, lohnt ein Blick auf die Messung. Fragen Sie, an welchem Zahn gemessen wurde und welcher Wert herauskam. Eine Praxis, die sauber arbeitet, kann Ihnen beides sagen. Liegt der Wert knapp unter einer Grenze, kann eine spätere zweite Messung anders ausfallen, wenn sich das Gebiss weiter verändert.

Was Sie bei KIG-Grad 1 oder 2 tun können

Bei Grad 1 oder 2 zahlt die Kasse nichts, und daran ändert auch ein Widerspruch nichts, wenn richtig gemessen wurde. Behandlungen, die nur dem Aussehen dienen, gehören nicht zu den Leistungen der Kasse. Die Praxis muss Ihnen schriftlich mitteilen, dass die Behandlung privat ist, und sie informiert auch die Kasse.

Sie haben dann drei Möglichkeiten. Sie verzichten auf die Zahnspange, was bei leichten Befunden oft vertretbar ist; die Verbraucherzentrale rät, zu fragen, ob ohne Behandlung gesundheitliche Nachteile drohen. Sie lassen privat behandeln, dann bekommen Sie vorher einen schriftlichen Kostenplan. Oder Sie holen eine zweite Meinung ein, wenn Sie an der Messung zweifeln.

Zahlt die Kasse die Zahnspange meines Kindes?

Nennt der Behandlungsplan mindestens Grad 3?

Ja

Beginnt die Behandlung vor dem 18. Geburtstag?

Ja

Ja, die Kasse zahlt. Ihren Anteil von 20 Prozent bekommen Sie am Ende zurück.

Nein

Braucht eine schwere Kieferfehlstellung eine Operation?

Ja

Dann kann die Kasse auch für Erwachsene zahlen. Praxis und Kieferchirurgie planen gemeinsam.

Nein

Nein, Sie zahlen selbst. Verlangen Sie vorher einen schriftlichen Kostenplan.

Nein

Zweifeln Sie an der Messung?

Ja

Lassen Sie sich Wert und Zahn nennen und holen Sie eine zweite Meinung ein.

Nein

Nein, die Kasse zahlt nicht. Sie können verzichten oder privat behandeln lassen.

Wann die Kasse eine Frühbehandlung zahlt

Eine Zahnspange auf Kassenkosten soll in der Regel erst beginnen, wenn die letzten Milchzähne wechseln. Früher zahlt die Kasse nur bei bestimmten Einstufungen. Dazu gehören obere Schneidezähne, die mehr als 9 Millimeter vorstehen (D5), und ein Kreuzbiss an der Seite (K3 oder K4). Ebenso zählen Seitenzähne, die aneinander vorbeibeißen (B4), vorstehende untere Schneidezähne (M4 oder M5) und Platzmangel ab P3.

Eine solche Frühbehandlung soll nicht vor dem vierten Geburtstag beginnen und höchstens sechs Quartale dauern, also anderthalb Jahre. Danach folgt, wenn nötig, eine zweite Behandlung mit neuem Plan. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Frühbehandlung.

Die medizinische Leitlinie der Fachgesellschaft sieht es ähnlich. Bei einem starken Rückbiss kann eine frühe Behandlung das Risiko senken, dass sich ein Kind bei einem Sturz die vorstehenden Schneidezähne verletzt. Beim Vorbiss rät sie zu einem frühen Start, weil das eine spätere Operation weniger wahrscheinlich machen kann.

Wie Sie eine zweite Meinung zur Einstufung bekommen

Die Einstufung nimmt die behandelnde Praxis vor. Die Kasse darf den Plan von einem Gutachter prüfen lassen. Sie muss Ihnen das mitteilen und innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Der Gutachter ist selbst Zahnarzt, er prüft die Gebissmodelle oder untersucht Ihr Kind selbst. Den Termin stimmt er mit Ihnen ab, und die Kosten trägt die Kasse.

  1. Verlangen Sie den Behandlungsplan mit Buchstabe, Grad und Messwert.
  2. Vergleichen Sie den Wert mit der Tabelle oben. Liegt er nah an einer Grenze, fragen Sie, wann und an welchem Zahn gemessen wurde.
  3. Rufen Sie die Patientenberatung Ihrer Zahnärztekammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung an. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
  4. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach ihrem Angebot. Die Barmer etwa bietet eine kostenlose zweite Beratung über ihren Teledoktor an.
  5. Gehen Sie zu einer zweiten Praxis, klären Sie vorher, ob die Untersuchung über die Versichertenkarte läuft. Nehmen Sie den vorhandenen Plan mit.
  6. Lehnt die Kasse ab, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und nennen den Messwert, der aus Ihrer Sicht einen höheren Grad ergibt.

Ein gesetzliches Recht auf eine Zweitmeinung, wie es vor manchen Operationen gilt, gibt es bei Zahnspangen nicht. Ihr Weg zur zweiten Einschätzung führt deshalb über die Patientenberatung, über Ihre Kasse oder über eine weitere Praxis. Wie ein Widerspruch abläuft, erklärt der Ratgeber Zahnspange abgelehnt.

Warum die KIG-Tabelle bis Ende 2027 überprüft wird

Die Tabelle stammt aus dem Jahr 2001 und gilt unverändert seit 2004. Der Bundesrechnungshof stellte 2018 fest, dass die Kassen jedes Jahr rund 1,1 Milliarden Euro für Kieferorthopädie ausgeben und sich die Kosten je Fall von 2008 bis 2016 etwa verdoppelt haben. Ein Gutachten für das Gesundheitsministerium fand im selben Jahr keine Studien, die den langfristigen Nutzen für die Mundgesundheit belegen. Bestritten hat es den Nutzen nicht, es fand ihn nur nicht belegt.

Seit Juli 2026 muss der Gemeinsame Bundesausschuss, der festlegt, was die Kassen zahlen, die Tabelle überprüfen. Bis zum 31. Dezember 2027 soll er über eine Anpassung beschließen. Was sich ändert, ist offen. Für eine Behandlung, die vorher genehmigt wurde, gilt der genehmigte Plan weiter.

Häufige Fragen

Ab welchem KIG-Grad zahlt die Krankenkasse die Zahnspange?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Zahnspange ab KIG-Grad 3. Bei Grad 3, 4 und 5 besteht ein Anspruch, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Bei Grad 1 und 2 zahlen Sie die Behandlung selbst, auch wenn die Praxis sie für sinnvoll hält.

Was bedeutet die KIG-Einstufung D4 bei meinem Kind?

Die KIG-Einstufung D4 bedeutet, dass die oberen Schneidezähne beim Zubeißen mehr als 6 und höchstens 9 Millimeter vor den unteren stehen. Das nennt man auch Rückbiss. Grad 4 reicht für eine Zahnspange auf Kassenkosten, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt.

Wie viele Millimeter Engstand braucht es für KIG-Grad 3?

Für die KIG-Einstufung E3 müssen zwei Nachbarzähne um mehr als 3 und höchstens 5 Millimeter versetzt stehen. Über 5 Millimeter ergibt E4. Zwischen 1 und 3 Millimetern ist es E2, und dann zahlt die Kasse nicht.

Kann die Krankenkasse die KIG-Einstufung der Praxis anzweifeln?

Ja, die Krankenkasse darf die KIG-Einstufung von einem Gutachter prüfen lassen. Sie muss Ihnen das mitteilen und innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Die Kosten für das Gutachten trägt die Kasse.

Gilt die KIG-Einstufung auch für Erwachsene?

Die KIG-Einstufung gilt für Erwachsene genauso, bringt ihnen aber meist kein Geld von der Kasse. Ab 18 zahlt die Kasse nur bei einer schweren Kieferfehlstellung mit Operation und mindestens A5, D4, M4, O5, B4 oder K4. Ein Erwachsener mit Engstand E4 zahlt also selbst.

Wird die KIG-Tabelle in den nächsten Jahren geändert?

Die KIG-Tabelle wird gerade überprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss bis zum 31. Dezember 2027 über eine Anpassung beschließen, das verlangt das Gesetz seit Juli 2026. Eine Behandlung, die vorher genehmigt wurde, läuft nach dem genehmigten Plan weiter.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie), Fassung vom 24. September 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. KFO-Richtlinie, Anlage 1: Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs anhand kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  3. KFO-Richtlinie, Anlage 2: Kriterien zur Anwendung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  5. § 92 SGB V Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Absatz 1a in der Fassung vom 30. Juli 2026, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  6. § 27b SGB V Zweitmeinung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung, Stand 1. April 2025, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  8. S3-Leitlinie Ideale Behandlungszeitpunkte kieferorthopädischer Anomalien, AWMF-Registernummer 083-038, Kurzversion, Stand Dezember 2021, Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
  9. Abschließende Mitteilung über die Prüfung der Leistungen für Kieferorthopädie vom 27. August 2018, Bundesrechnungshof,
  10. Kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen, Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit, November 2018, IGES Institut,
  11. Zahnärztliche Patientenberatung: Beratungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  12. Feste Spange, lose Klammer: welche Behandlungsformen gibt es?, Verbraucherzentrale,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.