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Kieferorthopädischer Behandlungsplan, so lesen Sie ihn

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Der kieferorthopädische Behandlungsplan ist der Antrag der Praxis an Ihre Krankenkasse. Er nennt unter anderem Datum, KIG-Einstufung, geplante Geräte, voraussichtliche Dauer in Quartalen und die geschätzten Gesamtkosten. Von diesen Gesamtkosten zahlen Sie 20 Prozent, verteilt auf die Quartale der Behandlung. Am Ende bekommen Sie das Geld von der Kasse zurück.

Ihr Anteil an den Gesamtkosten
20 Prozent
Sozialgesetzbuch V, Paragraf 29, Stand 22. September 2026
Teilzahlungen über die ganze Behandlung
höchstens 12
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bewertungsmaßstab Teil 3, Stand 1. Januar 2026
Angaben im Behandlungsplan
21
Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 15, Stand 1. Juli 2025
Zwei Eltern lesen am Esstisch ein mehrseitiges Dokument, daneben Stift und Taschenrechner
Eltern gehen den Behandlungsplan zu Hause in Ruhe durch. Bild: KI generiert.

Was im Behandlungsplan für die Zahnspange steht

Der Behandlungsplan ist kein Brief, sondern ein Datensatz mit festem Inhalt. Die Praxis schickt ihn elektronisch an die Kasse, bevor die Behandlung beginnt. Er enthält 21 feste Angaben, darunter das Datum, die KIG-Einstufung, den Befund in Ober- und Unterkiefer, die geplanten Geräte, die voraussichtliche Dauer in Quartalen und die geschätzten Gesamtkosten.

Den Plan erstellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde persönlich. Für Sie kostet er nichts, die Praxis rechnet die Planung mit der Kasse ab. Die Praxis muss Ihnen die Unterlagen zur Planung anbieten und auf Wunsch aushändigen. Fragen Sie danach, wenn niemand sie Ihnen gibt. Am wichtigsten sind zwei Zeilen: das Datum, wegen der Altersgrenze von 18 Jahren, und die Gesamtkosten, von denen Sie 20 Prozent zahlen, beim zweiten Kind 10 Prozent.

Die Angaben im Behandlungsplan, die Sie selbst prüfen können.
Angabe im PlanWas sie bedeutetWarum sie für Sie zählt
Datum des PlansDer Tag, an dem die Praxis den Plan aufgestellt hatEr gilt meist als Beginn der Behandlung und entscheidet über die Altersgrenze von 18 Jahren
Art des PlansErster Plan, Änderung oder VerlängerungNur der erste Plan nennt eine KIG-Einstufung
Kennzeichen für Frühbehandlung oder ErwachseneOrdnet den Fall einer Ausnahme zuEine Frühbehandlung dauert höchstens sechs Quartale
KIG-EinstufungArt und Grad des stärksten BefundsAb Grad 3 zahlt die Kasse
Eigene Angabe E3 oder E4Engstand bei den unteren SchneidezähnenNur dann zahlt die Kasse den festen Retainer im Unterkiefer
GeräteWelche Zahnspange geplant ist, etwa Platte oder feste ZahnspangeZeigt, was Ihr Kind tragen wird
Leistungen mit Schwierigkeitsgrad a bis dWie aufwendig die Behandlung istDer Grad bestimmt die Höhe der Teilzahlungen
Voraussichtliche DauerGeplante Quartale, ohne Verlängerung höchstens 16Auf so viele Quartale verteilt sich Ihr Anteil
Geschätzte GesamtkostenDie Schätzung der Praxis samt Material und Labor20 Prozent davon zahlen Sie, beim zweiten Kind 10 Prozent

Was der Buchstabe a bis d im Behandlungsplan bedeutet

Die eigentliche Behandlung steht im Plan unter zwei Leistungsnummern. Die eine steht für das Umformen eines Kiefers, die andere für das Einstellen des Unterkiefers in den richtigen Biss. Beide gibt es in vier Stufen: a für einfach, b für mittelschwer, c für schwierig und d für besonders schwierig. Welche Stufe gilt, ergibt sich aus den geplanten Zahnbewegungen.

Die Stufe bestimmt, wie viele Punkte die Behandlung wert ist und wie hoch jede Teilzahlung ausfällt. Jede Teilzahlung ist ein Zwölftel des Gesamtwerts, denn die Praxis darf höchstens 12 Teilzahlungen abrechnen. Die Behandlung darf trotzdem bis zu 16 Quartale dauern. In Quartalen ohne Termin fällt keine Teilzahlung an, und die Behandlung dauert entsprechend länger.

Beim Umformen eines Kiefers ist die Behandlung je nach Stufe 132 bis 336 Punkte wert, die Teilzahlung je Quartal 11 bis 28 Punkte. Beim Einstellen des Unterkiefers sind es 204 bis 336 Punkte, je Quartal 17 bis 28 Punkte.

Punkte für die Behandlung und für jede Teilzahlung, je nach Stufe. Den Wert eines Punkts in Euro legen Kassen und Zahnärzte je Region fest.
LeistungStufePunkte gesamtPunkte je Quartal
Kiefer umformena, einfach13211
Kiefer umformenb, mittelschwer20417
Kiefer umformenc, schwierig27623
Kiefer umformend, besonders schwierig33628
Unterkiefer einstellena, einfach20417
Unterkiefer einstellenb, mittelschwer22819
Unterkiefer einstellenc, schwierig27623
Unterkiefer einstellend, besonders schwierig33628

Was ein Punkt in Euro wert ist, vereinbaren Kassen und Kassenzahnärzte je Region und Kassenart. Einen bundesweiten Eurobetrag je Teilzahlung gibt es deshalb nicht. Wer im Internet einen nennt, rechnet mit einem Wert, der in Ihrer Region anders sein kann. Ihre Zahl steht im Plan, in der Zeile mit den geschätzten Gesamtkosten.

So rechnen Sie Ihren Anteil je Quartal aus

Ihr Anteil ist ein fester Prozentsatz. Sie zahlen 20 Prozent der Kosten an die Praxis, beim zweiten und jedem weiteren Kind aus demselben Haushalt 10 Prozent. Für Röntgenbilder und kleine Eingriffe am Zahn, die zur Behandlung gehören, zahlen Sie keinen Anteil.

  1. Suchen Sie im Plan die geschätzten Gesamtkosten. Das ist die Schätzung der Praxis für die ganze Behandlung, Material und Labor eingeschlossen.
  2. Rechnen Sie 20 Prozent davon aus, beim zweiten Kind 10 Prozent. So viel zahlen Sie über die Behandlung verteilt und bekommen es am Ende zurück.
  3. Teilen Sie den Betrag durch die geplanten Quartale. Das ergibt eine Größenordnung für jede Rechnung, keinen genauen Betrag.
  4. Vergleichen Sie jede Rechnung damit. Höher fällt sie meist aus, wenn ein Gerät eingesetzt wird, niedriger in Quartalen mit reinen Kontrollen.
  5. Prüfen Sie, ob auf der Rechnung Posten stehen, die nicht im Plan stehen. Extras gehören in eine eigene Vereinbarung, nicht in Ihren Anteil.
  6. Heben Sie alle Rechnungen auf. Die Kasse zahlt Ihren Anteil erst nach dem Abschluss zurück und will die Rechnungen sehen.

Wie der Behandlungsplan genehmigt wird

Zwischen dem Plan und der ersten Rechnung liegt ein geregeltes Verfahren mit Fristen. Es endet mit einem Datum, das Sie kennen sollten: dem Tag, an dem die Kasse zugesagt hat.

Vom Plan bis zur Abschlussbescheinigung
  1. Die Praxis schickt den Plan

    Persönlich erstellt und elektronisch an die Kasse. Die Unterlagen zur Planung muss sie Ihnen anbieten.

  2. Die Kasse antwortet

    Innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von sechs. Die Zusage geht an die Praxis.

  3. Beginn nach der Zusage

    Die Behandlung soll erst nach der Zusage beginnen. Was genehmigt ist, prüft die Kasse später nicht noch einmal.

  4. Teilzahlungen je Quartal

    Höchstens 12 Teilzahlungen, Behandlung bis zu 16 Quartale. Quartale ohne Termin verlängern die Behandlung.

  5. Änderung oder Verlängerung

    Eine Änderung ist ein neuer Plan. Für mehr als 16 Quartale braucht die Praxis einen begründeten Antrag.

  6. Retainer und Abschluss

    Die Zeit mit dem Retainer zahlt die Kasse bis zu zwei Jahre. Die Abschlussbescheinigung kostet Sie nichts extra.

Wechseln Sie die Praxis, bleibt der Plan die Grundlage. Die neue Praxis rechnet die restlichen Teilzahlungen ab. Brechen Sie die Behandlung ab, bekommt die Praxis das Honorar, das bis dahin fällig geworden ist.

Welche Unterlagen Sie verlangen dürfen

Sie haben dreimal das Recht auf Papier. Die Praxis muss Ihnen die Unterlagen zur Planung anbieten. Sie dürfen jederzeit Ihre ganze Patientenakte einsehen und Kopien verlangen, die erste Kopie ist kostenlos. Und bei der Kasse dürfen Sie in die Akte schauen, wenn Sie Ihre Rechte prüfen wollen, etwa nach einer Ablehnung.

  • Den Behandlungsplan mit Datum, Einstufung, Leistungen, Dauer und geschätzten Gesamtkosten.
  • Die Auswertung der Gebissmodelle und Röntgenbilder.
  • Das Datum der Zusage der Kasse.
  • Das Gutachten, falls die Kasse eines eingeholt hat. Es liegt in der Akte der Kasse.
  • Jede Rechnung über Ihren Anteil, denn die Kasse will sie für die Rückzahlung sehen.
  • Die unterschriebene Vereinbarung über Extras, falls Sie welche gewählt haben.

Bei einem Praxiswechsel gibt die alte Praxis der neuen die nötigen Unterlagen, etwa den Antrag, Röntgenbilder und Gebissmodelle, manchmal über Sie. Lassen Sie sich die Nummer des genehmigten Antrags geben.

Wo der Plan endet und die Vereinbarung über Extras beginnt

Der Behandlungsplan beschreibt nur, was die Kasse zahlt. Wählen Sie ein Extra, das sich nur im Material oder in der Technik unterscheidet, zahlen Sie den Mehrpreis, und die Kasse zahlt weiter ihren Teil der einfachen Variante. Extras, die die Kasse gar nicht kennt, zahlen Sie ganz.

Für beides brauchen Sie vor Beginn eine eigene Vereinbarung. Darin stehen die Anteile von Kasse und Ihnen nach Leistungen getrennt. Sie bestätigen schriftlich, dass die Praxis Sie auch über eine Behandlung ohne Zuzahlung aufgeklärt hat. Welche Extras angeboten werden und was Sie ablehnen dürfen, erklärt der Ratgeber Zusatzleistungen beim Kieferorthopäden.

Häufige Fragen

Was steht in einem kieferorthopädischen Behandlungsplan?

Ein kieferorthopädischer Behandlungsplan enthält 21 feste Angaben. Dazu gehören das Datum, die KIG-Einstufung, der Befund in Ober- und Unterkiefer, die geplanten Geräte, die Leistungen mit Schwierigkeitsgrad, die voraussichtliche Dauer in Quartalen und die geschätzten Gesamtkosten.

Bekomme ich eine Kopie des kieferorthopädischen Behandlungsplans?

Ja, die Praxis muss Ihnen die Unterlagen zum Behandlungsplan anbieten und auf Wunsch aushändigen. Außerdem dürfen Sie jederzeit Ihre ganze Patientenakte einsehen und Kopien verlangen, die erste davon kostenlos. Das Gutachten der Kasse bekommen Sie über eine Einsicht in die Akte der Kasse.

Wie hoch ist der Eigenanteil je Quartal bei einer Zahnspange?

Einen festen Eigenanteil je Quartal bei der Zahnspange gibt es nicht. Sie zahlen 20 Prozent der Kosten, beim zweiten Kind 10 Prozent, verteilt auf die Teilzahlungen. Eine Größenordnung bekommen Sie, wenn Sie 20 Prozent der geschätzten Gesamtkosten aus dem Plan durch die geplanten Quartale teilen.

Was bedeuten die Buchstaben a bis d im Behandlungsplan für die Zahnspange?

Die Buchstaben a bis d im Behandlungsplan zeigen, wie aufwendig die Behandlung ist, von einfach bis besonders schwierig. Die Stufe bestimmt den Wert der Behandlung in Punkten und damit die Höhe jeder Teilzahlung. Jede Teilzahlung ist ein Zwölftel des Gesamtwerts.

Was passiert, wenn die Zahnspangen-Behandlung länger dauert als geplant?

Dauert die Zahnspangen-Behandlung länger als 16 Quartale, stellt die Praxis einen Antrag auf Verlängerung mit Begründung und neuer Einschätzung des Aufwands. Die Kasse prüft ihn wie einen neuen Plan. Quartale ohne Termin zählen dabei nicht mit.

Stehen Extras wie zahnfarbene Brackets in den Gesamtkosten des Behandlungsplans?

Nein, Extras wie zahnfarbene Brackets stehen nicht im Behandlungsplan, sondern in einer eigenen Vereinbarung, die Sie vor Beginn unterschreiben. Die Kasse zahlt weiter ihren Teil der einfachen Variante, Sie zahlen den Mehrpreis. Diesen Mehrpreis bekommen Sie am Ende nicht zurück.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Gesamtausgabe Stand 1. Juli 2025, Anlage 15 § 9: Art und Inhalt der Antragsdaten bei kieferorthopädischer Behandlung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  2. Bundesmantelvertrag Zahnärzte, Anlage 4: Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung, Stand 1. April 2025, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband,
  3. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Teil 3 mit Nummer 5 und den Nummern 119 und 120, Stand 1. Januar 2026, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  4. Leitfaden für den KFO-Gutachter im System der gesetzlichen Krankenversicherung, 3. Auflage 2014, aktualisiert am 1. Juli 2018, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,
  5. Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinie), Abschnitt B Nummer 5, 6 und 12, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. § 29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  7. § 13 SGB V Kostenerstattung, Absatz 3a mit den Entscheidungsfristen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  8. § 630g BGB Einsichtnahme in die Behandlungsakte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  9. § 25 SGB X Akteneinsicht durch Beteiligte, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de),
  10. Urteil vom 25. März 2003, B 1 KR 17/01 R, zur Aufstellung des Behandlungsplans als Behandlungsbeginn, Bundessozialgericht, veröffentlicht bei sozialgerichtsbarkeit.de,
  11. Punktwerte der kieferorthopädischen Abrechnung, quartalsweise veröffentlicht, Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns,
  12. Ablauf der kieferorthopädischen Behandlung, Stand Oktober 2024, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 4. Oktober 2026.