Was im Behandlungsplan für die Zahnspange steht
Der Behandlungsplan ist kein Brief, sondern ein Datensatz mit festem Inhalt. Die Praxis schickt ihn elektronisch an die Kasse, bevor die Behandlung beginnt. Er enthält 21 feste Angaben, darunter das Datum, die KIG-Einstufung, den Befund in Ober- und Unterkiefer, die geplanten Geräte, die voraussichtliche Dauer in Quartalen und die geschätzten Gesamtkosten.
Den Plan erstellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde persönlich. Für Sie kostet er nichts, die Praxis rechnet die Planung mit der Kasse ab. Die Praxis muss Ihnen die Unterlagen zur Planung anbieten und auf Wunsch aushändigen. Fragen Sie danach, wenn niemand sie Ihnen gibt. Am wichtigsten sind zwei Zeilen: das Datum, wegen der Altersgrenze von 18 Jahren, und die Gesamtkosten, von denen Sie 20 Prozent zahlen, beim zweiten Kind 10 Prozent.
| Angabe im Plan | Was sie bedeutet | Warum sie für Sie zählt |
|---|---|---|
| Datum des Plans | Der Tag, an dem die Praxis den Plan aufgestellt hat | Er gilt meist als Beginn der Behandlung und entscheidet über die Altersgrenze von 18 Jahren |
| Art des Plans | Erster Plan, Änderung oder Verlängerung | Nur der erste Plan nennt eine KIG-Einstufung |
| Kennzeichen für Frühbehandlung oder Erwachsene | Ordnet den Fall einer Ausnahme zu | Eine Frühbehandlung dauert höchstens sechs Quartale |
| KIG-Einstufung | Art und Grad des stärksten Befunds | Ab Grad 3 zahlt die Kasse |
| Eigene Angabe E3 oder E4 | Engstand bei den unteren Schneidezähnen | Nur dann zahlt die Kasse den festen Retainer im Unterkiefer |
| Geräte | Welche Zahnspange geplant ist, etwa Platte oder feste Zahnspange | Zeigt, was Ihr Kind tragen wird |
| Leistungen mit Schwierigkeitsgrad a bis d | Wie aufwendig die Behandlung ist | Der Grad bestimmt die Höhe der Teilzahlungen |
| Voraussichtliche Dauer | Geplante Quartale, ohne Verlängerung höchstens 16 | Auf so viele Quartale verteilt sich Ihr Anteil |
| Geschätzte Gesamtkosten | Die Schätzung der Praxis samt Material und Labor | 20 Prozent davon zahlen Sie, beim zweiten Kind 10 Prozent |
Was der Buchstabe a bis d im Behandlungsplan bedeutet
Die eigentliche Behandlung steht im Plan unter zwei Leistungsnummern. Die eine steht für das Umformen eines Kiefers, die andere für das Einstellen des Unterkiefers in den richtigen Biss. Beide gibt es in vier Stufen: a für einfach, b für mittelschwer, c für schwierig und d für besonders schwierig. Welche Stufe gilt, ergibt sich aus den geplanten Zahnbewegungen.
Die Stufe bestimmt, wie viele Punkte die Behandlung wert ist und wie hoch jede Teilzahlung ausfällt. Jede Teilzahlung ist ein Zwölftel des Gesamtwerts, denn die Praxis darf höchstens 12 Teilzahlungen abrechnen. Die Behandlung darf trotzdem bis zu 16 Quartale dauern. In Quartalen ohne Termin fällt keine Teilzahlung an, und die Behandlung dauert entsprechend länger.
Beim Umformen eines Kiefers ist die Behandlung je nach Stufe 132 bis 336 Punkte wert, die Teilzahlung je Quartal 11 bis 28 Punkte. Beim Einstellen des Unterkiefers sind es 204 bis 336 Punkte, je Quartal 17 bis 28 Punkte.
| Leistung | Stufe | Punkte gesamt | Punkte je Quartal |
|---|---|---|---|
| Kiefer umformen | a, einfach | 132 | 11 |
| Kiefer umformen | b, mittelschwer | 204 | 17 |
| Kiefer umformen | c, schwierig | 276 | 23 |
| Kiefer umformen | d, besonders schwierig | 336 | 28 |
| Unterkiefer einstellen | a, einfach | 204 | 17 |
| Unterkiefer einstellen | b, mittelschwer | 228 | 19 |
| Unterkiefer einstellen | c, schwierig | 276 | 23 |
| Unterkiefer einstellen | d, besonders schwierig | 336 | 28 |
Was ein Punkt in Euro wert ist, vereinbaren Kassen und Kassenzahnärzte je Region und Kassenart. Einen bundesweiten Eurobetrag je Teilzahlung gibt es deshalb nicht. Wer im Internet einen nennt, rechnet mit einem Wert, der in Ihrer Region anders sein kann. Ihre Zahl steht im Plan, in der Zeile mit den geschätzten Gesamtkosten.
So rechnen Sie Ihren Anteil je Quartal aus
Ihr Anteil ist ein fester Prozentsatz. Sie zahlen 20 Prozent der Kosten an die Praxis, beim zweiten und jedem weiteren Kind aus demselben Haushalt 10 Prozent. Für Röntgenbilder und kleine Eingriffe am Zahn, die zur Behandlung gehören, zahlen Sie keinen Anteil.
- Suchen Sie im Plan die geschätzten Gesamtkosten. Das ist die Schätzung der Praxis für die ganze Behandlung, Material und Labor eingeschlossen.
- Rechnen Sie 20 Prozent davon aus, beim zweiten Kind 10 Prozent. So viel zahlen Sie über die Behandlung verteilt und bekommen es am Ende zurück.
- Teilen Sie den Betrag durch die geplanten Quartale. Das ergibt eine Größenordnung für jede Rechnung, keinen genauen Betrag.
- Vergleichen Sie jede Rechnung damit. Höher fällt sie meist aus, wenn ein Gerät eingesetzt wird, niedriger in Quartalen mit reinen Kontrollen.
- Prüfen Sie, ob auf der Rechnung Posten stehen, die nicht im Plan stehen. Extras gehören in eine eigene Vereinbarung, nicht in Ihren Anteil.
- Heben Sie alle Rechnungen auf. Die Kasse zahlt Ihren Anteil erst nach dem Abschluss zurück und will die Rechnungen sehen.
Wie der Behandlungsplan genehmigt wird
Zwischen dem Plan und der ersten Rechnung liegt ein geregeltes Verfahren mit Fristen. Es endet mit einem Datum, das Sie kennen sollten: dem Tag, an dem die Kasse zugesagt hat.
Die Praxis schickt den Plan
Persönlich erstellt und elektronisch an die Kasse. Die Unterlagen zur Planung muss sie Ihnen anbieten.
Die Kasse antwortet
Innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von sechs. Die Zusage geht an die Praxis.
Beginn nach der Zusage
Die Behandlung soll erst nach der Zusage beginnen. Was genehmigt ist, prüft die Kasse später nicht noch einmal.
Teilzahlungen je Quartal
Höchstens 12 Teilzahlungen, Behandlung bis zu 16 Quartale. Quartale ohne Termin verlängern die Behandlung.
Änderung oder Verlängerung
Eine Änderung ist ein neuer Plan. Für mehr als 16 Quartale braucht die Praxis einen begründeten Antrag.
Retainer und Abschluss
Die Zeit mit dem Retainer zahlt die Kasse bis zu zwei Jahre. Die Abschlussbescheinigung kostet Sie nichts extra.
Wechseln Sie die Praxis, bleibt der Plan die Grundlage. Die neue Praxis rechnet die restlichen Teilzahlungen ab. Brechen Sie die Behandlung ab, bekommt die Praxis das Honorar, das bis dahin fällig geworden ist.
Welche Unterlagen Sie verlangen dürfen
Sie haben dreimal das Recht auf Papier. Die Praxis muss Ihnen die Unterlagen zur Planung anbieten. Sie dürfen jederzeit Ihre ganze Patientenakte einsehen und Kopien verlangen, die erste Kopie ist kostenlos. Und bei der Kasse dürfen Sie in die Akte schauen, wenn Sie Ihre Rechte prüfen wollen, etwa nach einer Ablehnung.
- Den Behandlungsplan mit Datum, Einstufung, Leistungen, Dauer und geschätzten Gesamtkosten.
- Die Auswertung der Gebissmodelle und Röntgenbilder.
- Das Datum der Zusage der Kasse.
- Das Gutachten, falls die Kasse eines eingeholt hat. Es liegt in der Akte der Kasse.
- Jede Rechnung über Ihren Anteil, denn die Kasse will sie für die Rückzahlung sehen.
- Die unterschriebene Vereinbarung über Extras, falls Sie welche gewählt haben.
Bei einem Praxiswechsel gibt die alte Praxis der neuen die nötigen Unterlagen, etwa den Antrag, Röntgenbilder und Gebissmodelle, manchmal über Sie. Lassen Sie sich die Nummer des genehmigten Antrags geben.
Wo der Plan endet und die Vereinbarung über Extras beginnt
Der Behandlungsplan beschreibt nur, was die Kasse zahlt. Wählen Sie ein Extra, das sich nur im Material oder in der Technik unterscheidet, zahlen Sie den Mehrpreis, und die Kasse zahlt weiter ihren Teil der einfachen Variante. Extras, die die Kasse gar nicht kennt, zahlen Sie ganz.
Für beides brauchen Sie vor Beginn eine eigene Vereinbarung. Darin stehen die Anteile von Kasse und Ihnen nach Leistungen getrennt. Sie bestätigen schriftlich, dass die Praxis Sie auch über eine Behandlung ohne Zuzahlung aufgeklärt hat. Welche Extras angeboten werden und was Sie ablehnen dürfen, erklärt der Ratgeber Zusatzleistungen beim Kieferorthopäden.
Häufige Fragen
Was steht in einem kieferorthopädischen Behandlungsplan?
Ein kieferorthopädischer Behandlungsplan enthält 21 feste Angaben. Dazu gehören das Datum, die KIG-Einstufung, der Befund in Ober- und Unterkiefer, die geplanten Geräte, die Leistungen mit Schwierigkeitsgrad, die voraussichtliche Dauer in Quartalen und die geschätzten Gesamtkosten.
Bekomme ich eine Kopie des kieferorthopädischen Behandlungsplans?
Ja, die Praxis muss Ihnen die Unterlagen zum Behandlungsplan anbieten und auf Wunsch aushändigen. Außerdem dürfen Sie jederzeit Ihre ganze Patientenakte einsehen und Kopien verlangen, die erste davon kostenlos. Das Gutachten der Kasse bekommen Sie über eine Einsicht in die Akte der Kasse.
Wie hoch ist der Eigenanteil je Quartal bei einer Zahnspange?
Einen festen Eigenanteil je Quartal bei der Zahnspange gibt es nicht. Sie zahlen 20 Prozent der Kosten, beim zweiten Kind 10 Prozent, verteilt auf die Teilzahlungen. Eine Größenordnung bekommen Sie, wenn Sie 20 Prozent der geschätzten Gesamtkosten aus dem Plan durch die geplanten Quartale teilen.
Was bedeuten die Buchstaben a bis d im Behandlungsplan für die Zahnspange?
Die Buchstaben a bis d im Behandlungsplan zeigen, wie aufwendig die Behandlung ist, von einfach bis besonders schwierig. Die Stufe bestimmt den Wert der Behandlung in Punkten und damit die Höhe jeder Teilzahlung. Jede Teilzahlung ist ein Zwölftel des Gesamtwerts.
Was passiert, wenn die Zahnspangen-Behandlung länger dauert als geplant?
Dauert die Zahnspangen-Behandlung länger als 16 Quartale, stellt die Praxis einen Antrag auf Verlängerung mit Begründung und neuer Einschätzung des Aufwands. Die Kasse prüft ihn wie einen neuen Plan. Quartale ohne Termin zählen dabei nicht mit.
Stehen Extras wie zahnfarbene Brackets in den Gesamtkosten des Behandlungsplans?
Nein, Extras wie zahnfarbene Brackets stehen nicht im Behandlungsplan, sondern in einer eigenen Vereinbarung, die Sie vor Beginn unterschreiben. Die Kasse zahlt weiter ihren Teil der einfachen Variante, Sie zahlen den Mehrpreis. Diesen Mehrpreis bekommen Sie am Ende nicht zurück.
