Warum Sie ohne Überweisung direkt hingehen können
Eine Praxis für Kieferorthopädie können Sie direkt anrufen. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Die gesetzliche Kasse zahlt die erste Untersuchung immer ganz. Das gilt unabhängig davon, wie schwer die Fehlstellung ist und wie alt der Patient ist. Eine Überweisung vom Zahnarzt brauchen Sie nicht. Die Praxis rechnet über die Gesundheitskarte ab.
Viele kommen trotzdem über den Hauszahnarzt. In einer Befragung der Verbraucherzentralen unter 145 Eltern riet in zwei von drei Fällen der Zahnarzt zum Termin. 34 Prozent der Eltern riefen selbst an. Beide Wege sind gleich gut. Der Zahnarzt kennt den Zahnwechsel und kann einschätzen, wann ein Termin sinnvoll ist. Nachteilig ist nur, wenn ein Befund deshalb erst spät geprüft wird.
Ob die Kasse später die Behandlung zahlt, hängt nicht an einer Überweisung. Es hängt am Grad der Fehlstellung, mindestens Grad 3, und am Beginn vor dem 18. Geburtstag. Wie der Grad bestimmt wird, erklärt der Ratgeber So lesen Sie die KIG-Einstufung. Die erste Untersuchung zahlt die Kasse auch dann, wenn dabei herauskommt, dass sie die Behandlung nicht zahlt.
Wann der richtige Zeitpunkt für den ersten Termin ist
Für den Beginn der Behandlung gilt eine Regel. Die Behandlung soll nicht beginnen, bevor Eckzähne und kleine Backenzähne wechseln. Die Leitlinie der Fachgesellschaften zieht die Grenze beim 10. Geburtstag. Was vorher behandelt wird, heißt Frühbehandlung, was danach kommt, ist die normale Behandlung.
Der erste Termin ist aber etwas anderes als der Beginn der Behandlung. Laut Verbraucherzentrale klärt die Praxis bei der ersten Untersuchung, ob überhaupt behandelt werden muss, wie dringend und wann der beste Zeitpunkt ist. Ein früher Termin kostet gesetzlich Versicherte nichts. Die Antwort kann auch sein, dass Sie noch zwei Jahre warten sollen.
Bei manchen Befunden rät die Leitlinie zu einem frühen Start. Stehen die oberen Frontzähne stark vor, kann eine frühe Behandlung das Risiko senken, dass sie bei einem Sturz brechen. Liegt der Unterkiefer zu weit vorn, sollte früh begonnen werden, weil das eine spätere Operation unnötig machen kann. Bei einem mittleren Rückbiss empfiehlt die Leitlinie dagegen den Start vor oder im Wachstumsschub. Welcher Fall vorliegt, klärt die Untersuchung.
Hat Ihr Zahnarzt einen Termin beim Kieferorthopäden empfohlen?
Machen Sie den Termin. Die erste Untersuchung zahlt die Kasse, eine Überweisung brauchen Sie nicht.
Sehen Sie eine deutliche Abweichung, etwa stark vorstehende Frontzähne, einen Kreuzbiss oder Zähne, die nicht aufeinandertreffen?
Lassen Sie es untersuchen, egal wie alt Ihr Kind ist. Die Untersuchung kostet nichts, und die Praxis sagt Ihnen, ob und wann behandelt werden sollte.
Wechseln bei Ihrem Kind schon Eckzähne und kleine Backenzähne, meist ab etwa 10 Jahren?
Jetzt ist ein Termin sinnvoll, denn in dieser Phase beginnt die normale Behandlung, und der Grad wird kurz davor bestimmt.
Sie können warten. Die Untersuchung zahlt die Kasse jederzeit. Fragen Sie bei der nächsten Vorsorge beim Zahnarzt nach, wenn Ihnen etwas auffällt.
Was beim ersten Termin passiert
Der erste Termin folgt einem festen Muster. Laut Verbraucherzentrale fragt die Praxis zuerst nach möglichen Ursachen, etwa Fehlstellungen in der Familie, fehlenden Zähnen oder Daumenlutschen. Danach werden Gebiss und Kopf vermessen, Abdrücke von Ober- und Unterkiefer genommen und zwei Röntgenbilder gemacht. Die Praxis untersucht Zähne und Kiefer und fragt nach dem Zähneputzen. Manche Praxen machen das alles beim ersten Termin, andere brauchen einen zweiten.
Welche Unterlagen nötig sind, legen die Regeln der Kassen fest. Dazu gehören Gebissmodelle beider Kiefer, ein Röntgenbild aller Zähne und ein seitliches Röntgenbild des Kopfes. Bei Bedarf kommen ein Röntgenbild der Hand für das Wachstum und Fotos von Gesicht und Profil dazu. Die Praxis soll sich dabei auf das Nötige beschränken.
Termin machen
Direkt bei der Praxis, ohne Überweisung. Fragen Sie, ob für die erste Untersuchung ein oder zwei Termine nötig sind.
Fragen und Untersuchung
Vorgeschichte, Vermessung von Gebiss und Kopf, Abdrücke, Röntgen. Abgerechnet wird über die Gesundheitskarte.
Einstufung
Die Praxis misst die größte Abweichung in Millimetern und ordnet einen Grad zu. Ab Grad 3 zahlt die Kasse.
Behandlungsplan
Er nennt Diagnose, geplante Behandlung, Geräte, Dauer und Kosten. Für gesetzlich Versicherte kostet er nichts.
Antrag bei der Kasse
Die Praxis schickt den Plan an die Kasse. Sie entscheidet binnen drei Wochen, mit Gutachten binnen sechs Wochen.
Start nach der Zusage
Die Behandlung soll erst beginnen, wenn die Zusage der Kasse vorliegt.
Der Behandlungsplan ist zugleich Ihr Kostenvoranschlag. Laut Verbraucherzentrale können sich die Kosten ändern, wenn Dauer, Verlauf oder gewählte Maßnahmen sich ändern. Üblich ist ein Vertrag über 16 Quartale, also vier Jahre. Was im Plan steht und wie Sie ihn lesen, erklärt der Ratgeber Der Behandlungsplan beim Kieferorthopäden.
Wie Sie die Ausbildung der Praxis prüfen
Nicht jede Praxis mit Zahnspangen ist eine Fachpraxis. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie darf sich nur nennen, wer eine Weiterbildung nach den Regeln der Landeszahnärztekammer gemacht hat. Die Kammer in Baden-Württemberg nennt vier Jahre. Ein Jahr ist allgemeine Zahnmedizin, drei Jahre sind Kieferorthopädie, eines davon an einer Klinik oder in einer dafür zugelassenen Praxis. Am Ende steht eine Prüfung vor der Kammer.
Davon zu unterscheiden ist der Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie. Laut Kammer in Baden-Württemberg meldet ein Zahnarzt ihn schriftlich an. Er muss seit mindestens zwei Jahren in dem Bereich arbeiten und erklären, dass er besondere Kenntnisse hat, etwa durch Kurse oder Hospitationen. Eine Prüfung gibt es nicht, die Kammer kann aber Stichproben machen. Die Tabelle vergleicht beide in 6 Punkten, von 2 bis 4 Jahren.
| Merkmal | Fachzahnarzt für Kieferorthopädie | Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie |
|---|---|---|
| Dauer | 4 Jahre Weiterbildung, davon 3 im Fach | mindestens 2 Jahre Arbeit in dem Bereich |
| Prüfung | Prüfung vor der Kammer | keine, nur eine schriftliche Erklärung |
| Inhalt | fest vorgegeben, an zugelassenen Stellen | selbst gewählte Kurse und Hospitationen |
| Kontrolle | Anerkennung durch die Kammer | Stichproben der Kammer möglich |
| Schreibweise | Fachzahnarzt für Kieferorthopädie | das Wort Tätigkeitsschwerpunkt muss davor stehen, gleich groß |
| Abrechnung mit der Kasse | ohne Einschränkung | Übergangszeit bis 29. Juli 2030, danach nur mit gleichwertigem Abschluss oder genug Erfahrung |
Die letzte Zeile ist neu. Seit dem 30. Juli 2026 zahlt die Kasse eine Zahnspange nur noch, wenn der Zahnarzt Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist. Gleichwertig sind ein entsprechender Abschluss oder genug praktische Erfahrung. Was genau gleichwertig ist, legen Kassenzahnärzte und Kassen bis zum 1. Januar 2027 fest. Für Behandlungen, die vor dem 29. Juli 2030 beginnen, gilt noch das alte Recht.
- Fragen Sie die Praxis direkt, ob sie als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie anerkannt ist. Die Antwort ist eine Tatsache, keine Bewertung.
- Schauen Sie auf Schild, Briefkopf und Website. Steht dort Tätigkeitsschwerpunkt, ist es kein Fachzahnarzttitel.
- Die Landeszahnärztekammer am Sitz der Praxis kann Auskunft über geführte Bezeichnungen geben.
- Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden führt ein eigenes Verzeichnis seiner Mitglieder. Eine Mitgliedschaft ersetzt aber keine Auskunft der Kammer.
- Bei einer laufenden Behandlung ändert das neue Recht nichts. Für Behandlungen, die vor dem 29. Juli 2030 beginnen, gilt das alte Recht weiter.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen und fragen
Ein gut vorbereiteter erster Termin spart später Zeit und Geld. Nehmen Sie die Gesundheitskarte mit, bei Kindern auch das Bonusheft. Bringen Sie vorhandene Röntgenbilder oder Berichte des Zahnarztes mit. Kommen Sie aus einer anderen Praxis für Kieferorthopädie, bringen Sie den bisherigen Plan mit.
- Welcher Grad liegt vor, und an welchem Zahn wurde gemessen? Diese Angaben entscheiden, ob die Kasse zahlt.
- Wann soll die Behandlung beginnen, und warum zu diesem Zeitpunkt?
- Welche Geräte sind geplant, und welche zahlt die Kasse? Lassen Sie sich die Behandlung ohne Zuzahlung zeigen, bevor Sie über Extras sprechen.
- Wie lange soll die Behandlung dauern, und wie viele Kontrolltermine sind geplant?
- Welche Risiken hat die Behandlung, und welche anderen Wege gibt es? Diese Aufklärung muss die Praxis mündlich und rechtzeitig geben.
- Was kostet die Behandlung, wenn die Kasse nicht zahlt? Dann muss die Praxis Ihnen die Kosten vorher schriftlich nennen.
Sind Sie nach dem Termin unsicher, holen Sie eine zweite Meinung ein, bevor Sie unterschreiben. Die Beratungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beraten gesetzlich und privat Versicherte kostenlos und unabhängig, am Telefon auch anonym. Einige beraten auch speziell zur Kieferorthopädie. Eine Rechtsberatung leisten sie nicht. Auch die Techniker Krankenkasse verweist für eine zweite Meinung auf diese Stellen.
Wie Sie während der Behandlung die Praxis wechseln
Ein Wechsel ist möglich, und die Kasse zahlt weiter. Die neue Praxis hat zwei Wege. Sie kann den genehmigten Plan übernehmen und in die laufende Behandlung einsteigen. Oder sie plant neu und stellt einen eigenen Antrag. Übernimmt sie den Plan, prüft die Kasse ihn nicht noch einmal. Die alte Praxis muss der neuen die Unterlagen geben, etwa Antrag, Röntgenbilder und Modelle.
Die neue Praxis rechnet die restlichen Quartalsbeträge ab. Ihre bisher gezahlten 20 Prozent bleiben angerechnet. Die Rückzahlung beantragen Sie am Ende für die ganze Behandlung, mit den Rechnungen beider Praxen. Die Techniker Krankenkasse bittet darum, ihr vorher Grund, Name und Adresse der neuen Praxis zu nennen.
Ein Wechsel ist etwas anderes als ein Abbruch. Wer die Behandlung beendet und nicht fortsetzt, bekommt seine 20 Prozent nicht zurück. Die Kasse zahlt sie nur, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen wird. Planen Sie den Wechsel deshalb ohne lange Lücke. Ein Quartal ohne Behandlung zählt nicht mit, und die Behandlung dauert entsprechend länger.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung für den Kieferorthopäden?
Nein, für einen Termin beim Kieferorthopäden brauchen Sie keine Überweisung. Laut Verbraucherzentrale zahlt die gesetzliche Kasse die erste Untersuchung immer ganz, eine Überweisung vom Zahnarzt ist nicht nötig. Ob die Kasse später die Behandlung zahlt, hängt am Grad ab 3 und am Beginn vor dem 18. Geburtstag.
Was kostet das erste Gespräch beim Kieferorthopäden?
Das erste Gespräch beim Kieferorthopäden kostet gesetzlich Versicherte nichts. Die Kasse zahlt Gespräch und Untersuchung über die Gesundheitskarte ganz, unabhängig von Alter und Schwere der Fehlstellung. Auch der Behandlungsplan ist kostenlos. Privat Versicherte rechnen die Untersuchung mit ihrer Versicherung ab.
Vermittelt die Terminservicestelle 116117 Termine beim Kieferorthopäden?
Nein, die Terminservicestellen unter 116117 vermitteln keine Termine beim Kieferorthopäden. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schreibt das ausdrücklich. Die Stellen vermitteln nur Termine bei Haus- und Fachärzten und bei Psychotherapeuten. Eine gesetzliche Garantie für kurze Wartezeiten gibt es beim Kieferorthopäden nicht.
Ab welchem Alter sollte ein Kind zum Kieferorthopäden?
Die normale Behandlung soll beginnen, wenn Eckzähne und kleine Backenzähne wechseln, laut Leitlinie meist ab etwa 10 Jahren. Eine Untersuchung zahlt die Kasse aber jederzeit. Die Praxis klärt dabei, ob behandelt werden muss und wann der beste Zeitpunkt ist. Bei manchen Befunden ist ein früher Start sinnvoll.
Wie erkenne ich einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat vier Jahre Weiterbildung gemacht, davon drei im Fach, und eine Prüfung vor der Kammer bestanden. Der Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie ist etwas anderes. Er setzt zwei Jahre Arbeit im Bereich und eine schriftliche Erklärung voraus, aber keine Prüfung. Auskunft gibt die Landeszahnärztekammer.
Kann ich während der Behandlung den Kieferorthopäden wechseln?
Ja, Sie können während der Behandlung den Kieferorthopäden wechseln, und die Kasse zahlt weiter. Die neue Praxis kann den genehmigten Plan übernehmen, dann prüft die Kasse ihn nicht noch einmal. Die alte Praxis muss Unterlagen wie Röntgenbilder und Modelle herausgeben.
